Fristen

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Schmauser

#1

18.08.2015, 08:07

Gibt es Fristen die ihr nicht eintragt? z. B. Zahlung MD an Gegenseite (trägt ja nicht jeder ein soweit ich weiss)

Und in welchen Schriftstätzen muss man besonders aufpassen weil die Fristsetzung mehr versteckt angegeben ist?
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Whoville
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#2

18.08.2015, 08:59

Kommt drauf an! :-)
Unterscheidest du zwischen Wiedervorlage und Frist?
Fristen sind für mich nur solche, die von Gerichten oder Behörden gesetzt werden; sprich, die man besser nicht verpassen sollte. Diese werden auch mit Fristablauf und Vorfrist notiert.
Alles andere sind für mich Wiedervorlagen. Ob der Mandant oder der Gegner zahlt ist ja nicht so wichtig, dass etwas passiert, wenn die Akte zwei Tage liegen bleiben muss. Vom Gericht gesetzte Fristen sollte man hingegen nicht unbeachtet verstreichen lassen.
In Schriftsätzen musst du keine Frist suchen; Fristen werden vom Gericht gesetzt.
Little Wombat
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#3

18.08.2015, 09:10

Ich notiere eigentlich fast alle Fristen, weil ich der Auffassung bin lieber eine Frist zuviel notieren als zu wenig. Streichen kann man die Frist nämlich dann immer noch.

Die einzigen Sachen die ich nicht notiere sind die Zahlungsfristen die in den außergerichtlichen Einigungsangelegenheiten von den angeschriebenen Gläubigern gesetzt werden. Dies aber nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter. Für diese Angelegenheiten haben wir ein Programm, auf das ich keinen Zugriff habe.
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sunny84
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#4

18.08.2015, 09:22

Little Wombat hat geschrieben:Ich notiere eigentlich fast alle Fristen, weil ich der Auffassung bin lieber eine Frist zuviel notieren als zu wenig. Streichen kann man die Frist nämlich dann immer noch.
Sehe ich auch so.
Und dass Fristen von Anwälten als nicht wichtig angesehen oder gar nicht erst notiert werden, kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Was ist denn, wenn Gegner Zahlungsfrist setzt, man notiert die Frist nicht (weil ist ja eine "unwichtige" Anwaltsfrist), dadurch wird sie "verpennt", Frist läuft ab und Gegner reicht dann sofort nach Ablauf Klage ein? Könnte ein Problem gegenüber dem Mandanten geben, auf den dann mitunter ja weitere Kosten zukommen, die hätten vermieden werden können.
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Lucilla
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#5

18.08.2015, 09:35

Anwaltsfristen werden bei uns auch nicht notiert, sondern ausschließlich Gerichts- bzw. Behördenfristen. Der Mandant erhält sowieso alle Schreiben mindestens zur Kenntnis und ist dementsprechend auch über Anwaltsfristen informiert.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Schmauser

#6

18.08.2015, 09:40

also z. B. Frist Stellungnahme an gegnerischen Anwalt oder Deutschte Rentenversicherung werden bei euch nicht notiert?
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Sputnik85
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#7

18.08.2015, 09:42

Hier wird alles notiert. Ich finde auch Fristen von gegnerischen Anwälten wichtig. Lieber zu viel notieren, als zu wenig!
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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Maddien
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#8

18.08.2015, 09:57

Wir trennen im Fristenkalender in "Fristen" und "Organisation". Von der Gegenseite gesetzte Fristen - sofern nicht offensichtlich unbeachtlich - werden zwar mit Friststempel, aber in der Organisationsspalte eingetragen. Die Trennung klappt zuverlässig :)
läuft...
:huch
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Whoville
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#9

18.08.2015, 10:04

Ich notiere die von der Gegenseite gesetzte Frist auch, allerdings eben nicht als Frist sondern als Wiedervorlage, das sind bei uns zwei verschiedene Sachen, werden verschieden gespeichert und können unterschiedlich eingesehen werden. Die Wiedervorlagen werden zur Akte gespeichert und der Rest in den Fristenkalender. Funktioniert auch und verpasst habe ich dadurch noch keine Frist.
Schmauser

#10

18.08.2015, 11:04

Wir haben z. B. eine Stellungnahmefrist an Deutsche Rentenversicherung seit 07.08.15 und bis heute noch nicht erledigt, obwohl der Anwalt in Kenntnis darüber ist.
Brennen kann es deswegen nicht oder?
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