Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalter

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Tatjana H.
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#1

03.08.2015, 10:44

Hallo ihr Lieben,

nachfolgendes Problem:

Unser Mandant hat bei ebay Reisegutscheine erworben für drei verschiedene Hotels. Der Gutschein ist immer gleich: 2 Personen, 2 Übernachtungen, Frühstück und Dinner (so in etwa). Die Gutscheine sind ein Jahr lang gültig. Er hat den Reisepreis dafür bereits an den Reisevermittler XY geleistet.

XY hat aber zwischenzeitlich eine Insolvenzverfahren eröffnet bzw. steht kurz vor der Eröffnung des Verfahrens. Der Reiseveranstalter ABC - also die Hotels - sagen jetzt, dass die Gutscheine nicht mehr gültig sind bzw. momentan nicht eingelöst werden können. Immerhin habe man kein Geld bekommen und daher könne man den Gutschein nicht nehmen. Außerdem müsse man prüfen, ob XY auch wirklich nur als Vermittler tätig war mit Inkassovollmacht oder doch eher als Treuhänder. :schock

Laut den AGBs, ist XY nur als Vermittler in Erscheinung getreten. Er war lediglich für das Zustandekommen des Vertrages zuständig. Der eigentliche Vertrag ist laut den AGBs von XY zwischen dem Gast udn ABC zustande gekommen.

Hatte jemand von euch schon mal so einen Fall?????? :panik

Ich bin der Meinung, dass der Gast auf die Erfüllung pochen kann. Er hat immerhin seinen Anteil an dem Vertrag geleistet, als er das Geld überwiesen hat (ohne Bezahlung gibts nämlich auch keine Gutscheine). Dass das geld bei dem anderen Vertragspartner, in dem Fall ABC, nicht angekommen ist, kann doch eigentlich nicht dem Gast angelastet werden, oder?
Weiß irgendjemand evtl. wo ich was im Gesetz dazu finde??? Ich hab schon nachgelesen, dass ABC die Gutscheine einlösen muss aber ich brauche da irgendwie eine gesetzliche Grundlage für. Nur weil ich der Gegenseite das schreiben, werden die bestimmt nicht sagen: "Ja ok...."

Danke :wink2 :wink1
Tatjana

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#2

03.08.2015, 11:11

Das sind Fragen, die der Anwalt beantworten muss.
Tatjana H.
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#3

03.08.2015, 11:22

Ja ich weiß, aber mein Chef hätte gerne, dass ich da was vorformuliere, weil er jetzt in Urlaub ist und ich würde das gerne schon mal machen. :)
Tatjana

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#4

03.08.2015, 18:34

Bleibt trotzdem unerlaubte Rechtsberatung hier im Forum, deshalb

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