Musterklage auf Herausgabe der Mietkaution

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Dieni
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#1

30.07.2015, 21:41

Hallo ihr Lieben,

hat jemand von euch für mich ein Muster auf Herausgabe der Mietkaution ? :thx

Steh heut irgendwie aufm Schlauch. :schock
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Pepples
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#2

31.07.2015, 07:05

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Dieni
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#3

04.08.2015, 21:01

Hallihallo, erledigt :-)
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#4

05.08.2015, 09:50

Evtl. hilft dir das weiter; ist teilweise mit Alternativen, mussst du halt so formulieren, wie du das brauchst. Formatierung ist jetzt teilweie etwas unglücklich.

Erheben wir Klage zum Amtsgericht . Wir erteilen Einzugsermächtigung über die anfallenden Gerichtskosten in Höhe von XXXX € und stellen folgende

Anträge:

1. Die wird verurteilt, über die geleistete Kaution der in Höhe von XXX € abzurechnen.
Die wird verurteilt, dem sich aus der Abrechnung ergebenden Betrag nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2012 zu zahlen. Alternativ
1. Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin die Bürgschaftserklärung XXX vom bei der x Bank freizugeben.
2. Die trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig Vollstreckbar.

Weiterhin b e a n t r a g e n wir,

1. ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung nach Maßgabe der Anträge zu erlassen, wenn der nicht rechtzeitig anzeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will,
2. den ohne mündliche Verhandlung dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen, wenn er auf Aufforderung erklärt, dass er den Anspruch aner-kennt,
3. den Streitwert festzusetzen.


Begründung:


Die Klägerin macht Ansprüche auf Rückzahlung/Freigabe einer Kaution aus einem beendeten Mietverhältnis gegen die Beklagte geltend.

1. Sachverhalt
Zwischen der Klägerin als Mieterin und der Beklagten als Vermieterin bestand ein Mietvertrag über die Wohnung in der XXX in XXX. Beginn des Mietverhältnisses war der XXX. Dies ist unstreitig.

Beweis: Mietvertrag vom XXX als Anlage K1

Gemäß § XXX des Mietvertrages wurde die Verpflichtung zur Erbringung einer Mietsicherheit in Höhe von XXXX € vereinbart.

Beweis: Mietvertrag vom XXXX bereits vorgelegt als Anlage K1

Die Klägerin leistete zu Beginn des Mietverhältnisses die Kaution in bar an die Beklagte durch Übergabe/Überweisung. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig. Die Zahlung der Kaution ist nachgewiesen durch XXX.

Beweis:

Alternativ

Die Klägerin leistete zu Beginn des Mietverhältnisses durch Vorlage einer Bankbürgschaft der X Bank in Höhe von XXXX €.
Beweis: Schreiben der X Bank vom x in Kopie als Anlage K2

Alternativ
Die Mietsicherheit wurde durch Vorlage eines Sparbuches der XXX, Sparbuchnummer XXX, mit Verpfändungserklärung zu Gunsten des Vermieters in Höhe von X Euro zu Beginn des Mietverhältnisses geleistet.

Beweis: Kopie des Sparbuchs der XXX, Sparbuchnummer XXX, mit Verpfändungserklärung zu Gunsten des Vermieters in Kopie als Anlage K

Die Klägerin kündigte das Mietverhältnis zum ....
Beweis: Kündigung vom ..... als Anlage K3

Dies ist zwischen den Parteien unstreitig./Die Kündigung wurde der Beklagten am X zugestellt. Das Mietverhältnis endete somit am X.
Bei der Rückgabe der Wohnung am ... wurde ein Übergabeprotokoll gefertigt. In dem Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die Räume ordnungsgemäß übergeben wurden. GGFls ZEUGE.

Beweis: Übergabeprotokoll vom ... als Anlage K4

Die Wohnung wurde demnach vertragsgemäß ohne Mängel übergeben.

Trotz mehrmaliger Aufforderung durch Schreiben vom XXX und XXXXX wurde bis zum heutigen Tag we-der über die Kaution abgerechnet noch wurde die Freigabe der Bürgschaftserklärung erklärt, so dass Klage geboten ist.

Beweis: Schreiben vom XXXX und XXX als
Anlagenkonvolut K5

Alternativ

Die Inanspruchnahme der Bankbürgschaft/Kaution seitens der beklagten Partei war unbegründet. Die beklagten Partei wurde mit Schreiben vom XXX mit Fristsetzung zum XXX aufgefordert, unter anderem den Kautionsbetrag i.H.v. XX Euro zurückzubezahlen.

Beweis: Schreiben vom XXXX und XXX als


Eine fristgerechte Rückzahlung ist jedoch nicht erfolgt, so dass Klage geboten ist.


2. Rechtliche Würdigung
Der Anspruch der Klägers auf Abrechnung über die Mietkaution besteht, weil die Beklagte mit der Abrech-nung über die Kaution in Verzug ist und zudem seit Beendigung des Mietverhältnisses sechs Monate ver-gangen sind.
Bei der Übergabe der Wohnung wurden keine Schäden festgestellt.
Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 288 II BGB.

Sollte das Gericht in der einen oder anderen Frage weiteren Sachvortrag nebst Beweismittelangeboten für erforderlich halten, wird höflich um einen richterlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO gebeten.

Die Originale sind nur für das Gericht beigefügt, Gegner hat Abschriften.
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
uwemo
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#5

25.05.2022, 07:32

Hallo, wenn ich den Beitrag noch mal rausholen darf...

Hat jemand einen Formulierungsvorschlag für eine Klage des Mieters, wenn Mietkaution in Form verpfändetem Sparbuch gegeben wurde. Der Vermieter verrechnet die Mietkaution mit angeblichen Schadensersatzansprüchen. Diese Ansprüche sind aber nach Ansicht des Mieters nur zu einem geringen Teil gerechtfertigt.

Wäre diese Formulierung denkbar bzw. möglich:

1. Die Beklagte wird verurteilt, das Sparbuch ......... bei der Bank ..... an die Klägerin herauszugeben und zu Gunsten der Klägerin die Verpfändungserklärung XXX vom bei der x Bank in Höhe eines Betrages von .......,- € freizugeben.
2. Die trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig Vollstreckbar.

Besten Dank

MO
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