Mandant Autohaus, Unfallregulierungsproblem

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mesotty
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#1

27.07.2015, 12:20

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage ich habe bei der gegnerischen Versicherung einen Schaden meiner Mandantin (AUTOHAUS) nach Gutachten abgerechnet.

Die Haftung wurde zu 100% anerkannt, es liegt KEIN Totalschaden vor.

Ich habe fiktiv, also gemäß Gutachten folgendes geltend gemacht:
Nettoreparaturkosten € 15.598,60
Nur zur Info: (Wiederbeschaffungswert € 40.400,00)
Wertminderung € 2.800,00

Die Versicherung zahlt auf die geltend gemachten fiktiven Reparaturkosten einen Betrag in Höhe von € 11.210,90

Deren Berechnung schaut wie folgt aus:
Wiederbeschaffungswert/Händlereinkauf € 32.340,97 Wo die die Beträge herhaben, gewürfelt????
./. Restwert € 19.000,00
./. Vorsteuerabzug € 2.130,07

Ich habe hierauf hin die Versicherung angeschrieben und diese darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um einen Totalschaden handelt und gemäß Gutachten abzurechnen ist.

Nun erhalte ich die Nachricht der gegnerischen Vers.
"Sie fordern eine Regulierung auf Basis des Gutachtens. Dies führt dazu dass, wir nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. den Restwert erstatten können"

- hääää??? - Habt ihr sowas schon mal gehört, zumal sie den Wiederbeschaffungswert ja auch noch um mehr als € 8.000,00 gekürzt haben, wg. Händlereinkauf.

"Für den darüber hinausgehenden Anspruch, benötigen wir die Vorlage der Reparaturrechnung..."
Ähm, dann bräuchte ich ja auch nicht mehr fiktiv abrechnen oder?

Also das gibt es doch nicht, ich habe das Internet schon rauf und runter gesucht, habe aber fast nichts zu Autohäusern gefunden, welche gleichzeitig als Geschädigter fungieren.

Ich wäre über eure Meinungen echt froh.

Denn ich neige nur dazu der Versicherung zu schreiben, aufgrund welcher Rechtsvorschriften diese die Abrechnung nach Gutachten verweigert, mit Fristsetzung zu Klagerhebung, wäre aber froh, wenn jemand vielleicht Erfahrungen in der Hinsicht hat.
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Pepples
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#2

27.07.2015, 12:25

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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mesotty
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#3

28.07.2015, 08:03

Hallo,
ist erledigt, war eigentlich drin, aber da ich schon ne Weile nicht mehr da war, hab ich wohl nicht gemerkt, dass es fehlt. Sorry
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Adora Belle
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#4

28.07.2015, 09:07

Halte ich für ne Chefsache.
mesotty
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#5

14.08.2015, 12:01

Hallo,
danke für deine Antwort :-(.

Nur leider habe ich einen Chef, der (nichts) selber macht.
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