Hinterlegung - Hilfe

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Gressi04
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#1

19.07.2007, 16:34

Brauch mal Hilfe! Hab beim Arbeitgeber des Schuldners eine Lohnpfändung ausgebracht. Der Arbeitgeber teilt mit, dass der Schuldner ausgeschieden ist und der letzte pfändbare Betrag beim Amtsgericht hinterlegt wurde.

Das Amtsgericht teilt auf Anfrage mit, dass der Betrag hinterlegt wurde und nur herausgegeben werden kann, wenn die Voraussetzungen des § 13 HinterlO erfüllt sind durch Freigabe sämtlicher empfangsberechtigter Personen.

Hab so etwas noch nie gemacht. Muss ich jetzt irgendwas veranlassen? Der Hinterlegung waren zwar sämtliche Gläubigerbezeichnungen beigefügt, aber keine Zustelldaten der Pfändungsbeschlüsse. Ich weiß ja gar nicht wem das Geld zustehen könnte. Also muss ich trotzdem Freigabe o.ä. erklären? Hat jemand eine Formulierung für mich?

Schon mal vielen Dank!
Gast

#2

19.07.2007, 16:40

Bei der Hinterlegung muss der Schuldner einen Hinterlegungsschein ausfüllen. Auf diesem Hinterlegungsschein sind die Leute vermerkt, denen das Geld ausgezahlt werden darf.

Diese Hinterlegung kann zwei Gründe haben. Entweder streiten sich mehrere Gläubiger um das Geld oder der Schuldner hat versucht die Zwangsvollstreckung zu stoppen (Hinterlegung einer Sicherheitsleistung).

In beiden Fällen scheint ihr jedoch namentlich nicht einmal bekannt zu sein, geschweige denn auf dem Hinterlegungsschein zu stehen.

Meiner Meinung nach dürfte es aussichtslos sein, da noch weitere Arbeit zu investieren. Ich würde mich nach anderen Pfändungsmöglichkeiten umsehen.
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Gressi04
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#3

19.07.2007, 16:56

Doch wir sind als Gläubiger aufgeführt, aber das Gericht hat von sich aus nichts unternommen. Muss nicht mal ein Verteilungsverfahren stattfinden oder so was ähnliches? Wenn keiner das Geld will, ich nehm das doch wohl.
Liebe Grüße Gressi
spitzi192
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#4

19.07.2007, 17:18

Das Problem ist eher, dass alle das Geld wollen :D

Ich hatte das auch mal. da haben wir uns mit den anderen Gläubigern einigen müssen, wer wie viel bekommt. bei einigen im schreiben angegeben Gläubigerin haben wir die ne Verzichtserklärung unterschreiben lassen, dass die keine Forderung haben, dürfte in Deinem Fall aber nicht gehen. Und mit den anderen haben wir uns geeinigt. Zum Schluss waren es noch drei Gläubiger, jeder hat dann 1/3 bekommen (so die Einigung) und das dann dem Gericht mitgeteilt.

Du musst dann als Gl. einen Antrag auf Auszahlung stellen und jeder Gl. muss für jeden anderen Gl. die Zustimmung zur Auszahlung erklären. Also Gl. A muss sagen, ok, 1/3 des Geldes darf jeweils an B und C ausgezahlt werden. Und B und C müssen das gleiche machen. Also ich hoffe, dass ihr nicht so viele Gläubiger seit oder dass es bei deiner Hinterlegungsstelle nicht so kompliziert ist.
spitzi192
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#5

19.07.2007, 17:20

Und wenn ihr euch außergerichtlich nicht einigen könnt, muss jemand klagen.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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