Brauche Hilfe Berechnung § 18 Versorgungsausgl.Gesetz

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E_S
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#1

13.07.2015, 10:57

Hallo zusammen,

habe zwar viel zu dieser Bagetellgrenze gelesen, brauche aber unbedingt ein Rechenbeispiel um diese Berechnung zu verstehen. Soll nämlich demnächst immer bei Eingang der Schreiben von der DRV diese Berechnung machen und nicht mehr auf das Gericht verlassen. Leider hab ich in unseren ganzen Beschlüssen keinen Ausschluss dieser Art gefunden, so dass ich das mal verstehen könnte.

Kann mir das bitte jemand an einem Rechenbeispiel erläutern?

Nehmen wir mal diese einfachen Zahlen als Beispiel:

Ehemann
Ehezeitanteil: 4,00 Punkte
Rente mtl. 200,00 €
Ausgleichswert: 2,00 Punkte
entspricht mtl. 100,00 €
Korrespndierender Kapitalwert: 10.000,00 €

Ehefrau
Ehezeitanteil: 1,00 Punkte
Rente mtl. 50,00 €
Ausgleichswert: 0,50 Punkte
entspricht mtl 25,00 €
Korrespondierender Kapitalwert: 2.000,00 €

Nach § 18 also kein Ausgleich, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist.

Nehmem wir an, Ende der Ehe war 2014. Habe eine Tabelle hier mit Rechen- und Bezugsgrößen.
Also für 2014
Monatliche Bezugsgröße 2.765 €
Rentenbetrag 1 % 27,65 €
Kapitalwert 120 % 3.318 €

Und hier hört mein Verstand auf! Welche Zahlen setze ich jetzt wie in Vergleich?

Bin dankbar für jede Hilfe!
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