Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall

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Bellinda
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#1

02.07.2015, 15:48

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe, ihr schwitzt nicht zu sehr im Büro! Ich arbeite heute daheim auf dem Balkon. 8)
Jetzt hab ich folgende Frage:

Normalerweise steht bei uns in den Gutachten bereits die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall drin. Diesmal allerdings nicht und ich bin mir nicht sicher, in welcher Höhe der NA für einen Ford Ka von 08/2005 mit Kilometerstand 103017 geltend gemacht werden kann.. Kann mir vielleicht kurz Jemand auf die Sprünge helfen? :pfeif
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.07.2015, 15:59

Ich hab leider keine aktuelle Liste. Ich frag meine Sachen in solchen Fällen über RA-Micro bei Schwacke an. Meine Liste ist aus 2013 und da steht ein so alter Ka leider auch nicht drin. Aber beim Ka liegt da die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag bei 29,00 €.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Bellinda
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#3

02.07.2015, 16:04

Wir arbeiten leider nicht mit Ra-Micro.. :sad:

Gibt es sonst noch eine Möglichkeit an die Liste zu kommen? Mein Chef ist leider auch im Urlaub und ich weiß nicht, ob er die Liste irgendwo hat..

Danke erst einmal ;)
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tweetyS
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#4

02.07.2015, 16:13

27 bzw. 34 €, je nach Hubraum bzw. Kilowatt. Bei 34 € handelt es sich um den "Diesel".
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Bellinda
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#5

02.07.2015, 16:26

Hubraum 1599 cm3 und 70 KW, kein Diesel..

Dann nehm ich also 27€! Vielen Dank, Tag gerettet. :yeah :thx
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Andy66
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#6

03.07.2015, 12:59

Es gibt die große Tabelle, die jedes Jahr in der NJW drin ist. Die ist wirklich sehr, sehr ausführlich. Unter dem Strich zählen aber nur Alter und Motorleistung. Dafür reicht dann auch http://www.claimsnet.de/ausfallschaden.html Damit kommt man auch ganz gut hin.

Letztlich solltest Du genau prüfen, ob die Reparataurdauer im Gutachten denn wirklich gereicht hat für die Reparatur. Manchmal kanns auch länger dauern, dann sollte die Werkstatt die Dauer (ggf. auf der Rechnung) bestätigen. Die eventuell längere Reparaturdauer (z.B. wegen Schadenserweiterung) geht zu Lasten des Schädigers. Und auch bei der Wiederbeschaffungsdauer kann man, wenn man ordentlich argumentiert, machmal den Zeitraum schlüssig erweitern.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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Bellinda
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#7

07.07.2015, 12:55

Vielen Dank Andy66 für deine Antwort, hab mir die Seite gleich eingespeichert. :thx
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