Hallo und einen wunderschönen guten morgen!
Ich habe heut morgen eine super Aufgabe bekommen, von der ich keine Ahnung habe!
Mir liegt ein Beschluss in einer Owi Sache vor. (Hatte noch nie sowas)
Unserem Mandanten soll der Führerschein entzogen werden. Hierfür kann man als Rechtsmittel die Bescherde einlegen. Es steht aber nicht da wann und wie lang. Ist das die sofortige Beschwerde eine Woche? Oder ist die einen Monat?
Und welcher § greift da? Ist hier jemand der sich in Owi Sachen auskennt?
Ich brauch hilfe.....
HILFE!!! Beschwerdefrist Owi Sache
- luccimaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 854
- Registriert: 06.06.2007, 20:24
- Beruf: ReNoFa im Forderungsmanagment
- Wohnort: Im Herzen des Ruhrgebiets
nach 79 OWIG 1 Woche
Bin mir aber nicht sicher!
Bin mir aber nicht sicher!
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Ich hab bisher nur n Bußgeldbescheid in Verbindung mit 1 Monat Fahrverbot gehabt. Dagegen musste ich Einspruch binnen zwei Wochen einlegen. Aber das hast du nicht gemeint, oder???
Ja, habe einen Bescluss vom Gericht! Ist ein Bußgeld von 100 € und ein FAhrverbot von einem Monat.
Danke! Ihr habt mir mal wieder sehr geholfen.
Danke! Ihr habt mir mal wieder sehr geholfen.
Ik heb een toe toe toeter up mien waterscooter daeme toe toe toeter ek nar jau