Vergütungsvereinbarung

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Daisy

#1

10.06.2015, 08:58

Guten Morgen :wink2

Chef hat einen Mandanten beraten (nur Erstberatung). Dafür wurden 190,00 netto abgerechnet (keine Gebührenvereinbarung).

Nun hat der Mandant allerdings weitere Fragen (innerhalb von 2 Jahren). Jetzt soll mit ihm eine Gebührenvereinbarung für die Beratung geschlossen werden. Die Frage ist nun hier, ob diese Gebührenvereinbarung jetzt möglich ist oder ob die Erstberatung in eine Beratung übergeht wird und wir bei den 250,00 netto drin sind - abzgl. der 190,00 netto.

Ich denke mal, dass eine Gebührenvereinbarung möglich ist und man am besten darin die Anrechnung der 190,00 ausschließt. Aber sicher bin ich mir nicht. Wer hatte schon mal so einen Fall?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

10.06.2015, 09:19

Das kann man denke ich frei vereinbaren, dein Chef muss das entscheiden, wie er es haben will.
Grüße - sansibar
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Daisy

#3

11.06.2015, 08:15

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Chef würde lieber jetzt eine Vergütungsvereinbarung für die Beratung abschließen. Es sollte jetzt nur noch geprüft werden, ob es überhaupt möglich ist; nicht dass es da irgendein Hinderniss gibt. Gefunden hatte ich im Kommentar nichts was dagegen spricht.
Rechtsfachwirt
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#4

11.06.2015, 10:32

Hallo zusammen,

eine Gebührenvereinbarung ist bei einer Beratung der Weg, den auch das Gesetz für den Rechtsanwalt in einem solchen Beratungsfall vorschlägt, wenn es nicht durch Gegenstandswert oder sonstige Begleitumstände anders konkretisiert werden kann (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Ausschlussgründe sehe ich keine.

Viele Grüße
Rechtsfachwirt
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