Euer blödester Fehler?

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Sunny1393
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#171

23.01.2018, 06:57

Mein blödester Fehler war mal, als ich im Dauerstress die Diktate vom ehemaligen Chef runtergeschrieben habe und mir nicht aufgefallen ist, dass bei einem Antrag die außergerichtliche Anwaltsgebühr ein total falscher Betrag gestanden hatte und dies so schlussendlich auch raus ist (Ihm ist es ebenfalls nicht aufgefallen). Danach gab es richtig Ärger, als es aufgefallen ist.

Ansonsten musste auf den letzten Drücker noch unbedingt was geschrieben und an den Mandanten zur Freigabe übermittelt werden. Aufgrund eines Wortfehlers hatte der Mandant sodann Kritik darüber geäußert und mein ehemaliger Chef ist wutentbrannt, weil er keine Kritik verträgt, in mein Büro und hat mich zusammengeschrien.

Sind aber nicht die einzigen Fälle mit meinem ehemaligen Chef. Mit den anderen Anwälten kam ich dagegen sehr gut klar und da gab es nie Beanstandungen.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. :fecht
BlackWoman

#172

14.05.2018, 13:44

Ich schließe mich mal an:
Mir ist es mal passiert, dass ich in einer sozialgerichtlichen Angelegenheit eine Frist ab Eingang des Bescheids beim Mdt. und nicht nach der gesetzl. Regelung "mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post" notiert habe. Habe ich vor lauter Stress total übersehen. Das war vielleicht peinlich; ich wäre am liebsten im Erdboden versunken. :oops:
unkunkel
Forenfachkraft
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#173

30.05.2018, 13:30

Viel zu viele :oops:

Azubi: Berufungsfrist nicht notiert. Zwar soll die Arbeit vom Azubi ja immer kontrolliert werden, aber nun ja. Es gab dann einen Wiedereinsetzungsantrag, bei dem betont wurde, dass die seit 10 Jahren ausgelernte Refa selbstverständlich den Azubi kontrolliert hat und natürlich auch der Ausbilder (RA) und es keinem aufgefallen sei...

erste Kanzlei nach der Ausbildung: Berufung (natürlich am letzten Fristtag :roll: ) per Fax ans falsche Gericht (1. Instanz) geschickt. Der Richter vom falschen Gericht rief dann an und teilte dies mit. Gut ausgegangen, aber es gab ein mächtiges Donnerwetter. Dann: ZV-Auftrag versemmelt, weil ich aufs Kanzleisystem vertraut hatte und die Parteibezeichnungen ohne Überprüfung übernommen hatte. Im Titel stand aber was anderes, sodass uns der Auftrag um die Ohren gehauen wurde...inkl. für die Mandantschaft umsonst produzierter Kosten. Hatte halt in meiner Ausbildung beim Verwaltungsrechtler nie ZV gemacht und daher keine Ahnung..

dann kamen zwei halbwegs fehlerfrei Kanzleien :lolaway und bei der letzten Kanzlei hab ich dann wieder den Vogel abgeschossen: Den Antrag auf Wiedereinsetzung habe ich (wieder mal am letzten Fristtag) nicht weggefaxt, sondern ihn aus irgendwelchen Gründen, die mir bis heute schleierhaft sind, auf meinen "Post ist raus, muss nur noch abgeheftet werden"-Stapel gemacht und bin dann nach Hause gegangen. Am nächsten Morgen kam dann der Schock beim Wegheften der Sachen... Es wurde dann ein Wiedereinsetzungsantrag für den Wiedereinsetzungsantrag gemacht.. :oops:

Aber mal was anderes: was alles für Missgeschicke nicht passieren würden, wenn die Anwälte nicht immer alles auf den letzten Drücker erledigen würden..
Blueberry

#174

24.08.2018, 15:42

Hey zusammen,
mir ist kürzlich was blödes passiert: Vor lauter Hektik habe ich bei der Fertigung einer Berufung einen Fehler gemacht.
Meine Frage an euch ist nun: Lesen sich bei euch die RAe die Schriftsätze vor Absendung eigentlich nochmals durch? Oder ist es allein eure Aufgabe, dass solche wichtigen Schriftsätze passen?
Viele Grüße
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Ciara
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#175

24.08.2018, 16:03

Blueberry hat geschrieben:Hey zusammen,
mir ist kürzlich was blödes passiert: Vor lauter Hektik habe ich bei der Fertigung einer Berufung einen Fehler gemacht.
Meine Frage an euch ist nun: Lesen sich bei euch die RAe die Schriftsätze vor Absendung eigentlich nochmals durch? Oder ist es allein eure Aufgabe, dass solche wichtigen Schriftsätze passen?
Viele Grüße
Das ist unterschiedlich. Ich habe einen, der liest sich das auf jeden Fall durch. Der andere wiederum vertraut darauf, dass man es hinkriegt, bei Notfristen guckt er auch schon mal genauer hin. Der andere unterschreibt blind.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Dany1981
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#176

24.08.2018, 16:09

Bei uns is es umgekehrt. Ich lese die Schriftsätze vom Chef durch und korrigiere. Wenn mir was spanisch vorkommt, hake ich nach. Meine Schreiben wiederum liest er sich beim Unterschreiben in der Regel durch.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
Blueberry

#177

24.08.2018, 16:13

Naja ich finde aber schon, dass man sich durchlesen sollte, was man unterschreibt.
Aber es ist natürlich einfacher, die ganze Schuld einfach der Mitarbeiterin zu geben. Ich meine, man kann doch nicht jede Angelegenheit voll überblicken, sonst könnte ich ja gleich die Arbeit des RA übernehmen.
Zuletzt geändert von Blueberry am 24.08.2018, 16:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Crydea
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#178

24.08.2018, 16:13

Bei mir ist es ähnlich wie bei Dany. Wenn ich möchte, dass der eine Anwalt überhaupt liest was er unterschreibt, klebe ich einen Zettel über das Unterschriftenfeld :mrgreen:
Schriftsätze, welche ich selbstständig erstelle, gebe ich oftmals nochmals zum durchlesen.

Aber was genau lief denn bei der Berufung schief? War es die Berufungseinlegung oder Berufungsbegründung? Falsches Gericht? Frist verpennt? Mich würden da doch noch die näheren Umstände interessieren.

Aber lass den Kopf nicht hängen, wir wissen alle, dass wir eigentlich keine Fehler machen dürfen, aber wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Und wenn unsere Chefs uns nicht hätten, würden denen noch viel mehr Fehler passieren (ist zumindest bei uns so)

LG
Blueberry

#179

24.08.2018, 16:15

Naja es ging um eine Berufungseinlegung mit mehreren Berufungsbeklagten. Und dabei habe ich übersehen, dass die Berufung wohl nur gegen 2 der 3 Berufungsbeklagten einzulegen war. :patsch :sad:
ReFaNa
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#180

24.08.2018, 17:42

Wir haben immer das 4 Augen Prinzip, bei Unsicherheiten sogar 6. Ich finde es auch wichtig, dass mindestens zwei Leute drüber schauen.
Wer immer tut, was er schon kann,
bleibt immer das, was er schon ist.
Henry Ford
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