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m.

Verfasst: 28.05.2015, 12:42
von jenann_89
M.

Re: Abrechnung verwaltungsgerichtliches Verfahren

Verfasst: 28.05.2015, 12:51
von Anahid
1. Die beiden Verfahren sind zwei Angelegenheiten. Du musst also zwei Rechnungen machen.

2. Das Verwaltungsverfahren hat mit dem Bußgeldverfahren nichts zu tun. Da muss keine Anrechnung stattfinden.

Re: Abrechnung verwaltungsgerichtliches Verfahren

Verfasst: 28.05.2015, 13:51
von jenann_89
Also müssten wir hier theoretisch aus der einen Akte zwei Akten machen (Für das Verfahren und den Antrag nach § 80 V)?! Und ich muss eine Rechnung zum Streitwert 5.000,00 € und eine zum Streitwert 2.500,00 € machen, habe ich das so richtig verstanden?!

Vielen Dank für die Hilfe!

Re: Abrechnung verwaltungsgerichtliches Verfahren

Verfasst: 28.05.2015, 14:23
von Anahid
Ja richtig. Ob Du dafür 2 Akten machst, bleibt Dir überlassen. ;)

Re: Abrechnung verwaltungsgerichtliches Verfahren

Verfasst: 29.05.2015, 07:28
von jenann_89
Das ist super lieb, allerdings meint der Anwalt jetzt dass das nicht sein kann. Finde ich dazu im Internet irgendwo einen Verweis? oder Hinweis? habe auf die schnelle nichts finden können.

Re: Abrechnung verwaltungsgerichtliches Verfahren

Verfasst: 29.05.2015, 08:48
von Andy66
Schaut doch mal in § 17 RVG Abs. 1 a

Re: Abrechnung verwaltungsgerichtliches Verfahren

Verfasst: 29.05.2015, 08:49
von Andy66
Schaut doch mal in § 17 RVG Abs. 1 a