m.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17645
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
1. Die beiden Verfahren sind zwei Angelegenheiten. Du musst also zwei Rechnungen machen.
2. Das Verwaltungsverfahren hat mit dem Bußgeldverfahren nichts zu tun. Da muss keine Anrechnung stattfinden.
2. Das Verwaltungsverfahren hat mit dem Bußgeldverfahren nichts zu tun. Da muss keine Anrechnung stattfinden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.05.2015, 14:46
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Also müssten wir hier theoretisch aus der einen Akte zwei Akten machen (Für das Verfahren und den Antrag nach § 80 V)?! Und ich muss eine Rechnung zum Streitwert 5.000,00 € und eine zum Streitwert 2.500,00 € machen, habe ich das so richtig verstanden?!
Vielen Dank für die Hilfe!
Vielen Dank für die Hilfe!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.05.2015, 14:46
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Das ist super lieb, allerdings meint der Anwalt jetzt dass das nicht sein kann. Finde ich dazu im Internet irgendwo einen Verweis? oder Hinweis? habe auf die schnelle nichts finden können.