Titulierung Unterhalt Verfahrenswert?

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Muschel
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#1

27.05.2015, 15:26

Hallo, gilt bei dem Antrag auf Titulierung von Kindesunterhalt auch der Jahresbetrag der Unterhaltszahlungen als Verfahrenswert oder ist der eventuell geringer wenn es nur um die Titulierung geht?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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FeldKiel
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#2

28.05.2015, 11:52

Wenn der Unterhalt noch nicht berechnet ist oder Streit hierüber besteht, würde ich den Jahresbetrag ansetzen. Sollte hier nur rückständiger Unterhalt geltend gemacht werden, würde der Wert des Rückstandes geltend.
Krümelkekse
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#3

27.11.2023, 13:27

Hallo an Alle. Wir haben einen ähnlichen Fall.

Mdt bekommt nach Trennung die Aufforderung KiU mit Rückstand zu zahlen + Urkunde über den KiU hierüber zu erstellen. Haben Schriftverkehr mit GGS geführt und schlussendlich haben sich Beteiligte auf einen Betrag und wegen der Titulierung geeinigt, dass diese erfolgen soll.

Ist mein GW insgesamt KiUx 12 + Rückstand für Geschäftsgebühr+Einigungsgebühr? Oder wird der Jahresbetrag für die beantragte Titulierung nochmal on top gerechnet?

LG
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