Habe mich heute vorgestellt, aber....

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Darkeyes
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#41

19.07.2007, 16:25

900 netto??? für 25 stunden?? als Wiedereinsteigerin???

hmm.. ich denke es wäre vielleicht sinnvoller, es mit Azubis zu vergleichen, die gerade die Lehre beendet haben und sich was neues suchen müssen... Azubis kennen die Theorie aber die Praxis nicht (behaupte ich jetzt einfach mal)...
Und bei Wiedereinsteigern ist das auch so... und wenn ich bedenke, dass ich als "Berufsanfänger" 900 BRUTTO verlangt habe, ist das schon nen Unterschied....

Bei den Wiedereinsteigern sollte man auch bedenken, dass sie vor dem Ausstieg (wenn nicht gerade nach der Ausbildung war) ja in der Praxis gearbeitet hat...

Bei dem Thema kommt man irgendwie immer auf Vor- und Nachteile...
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yvonne26
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#42

19.07.2007, 19:10

heul

ich habe 800,00 € netto für 31,5 stunden :( bin allerdings berufsanfängerin!
ab wann ist es angebracht nach einer gehaltserhöhung zu fragen? hat jemand erfahrung? kommt vielleicht noch jemand aus dem raum berlin und kann mal berichten? es hängt ja denke ich auch immer damit zusammen, in welchem bundesland man arbeitet... :cry:
Lieben Gruß

Yvonne
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Mr.Black
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#43

19.07.2007, 19:39

Yvonne von Iven hat geschrieben: ab wann ist es angebracht nach einer gehaltserhöhung zu fragen?
Frühestens nach 1 Jahr würde ich sagen... und dann auch nur wenn alles super läuft. Je wichtiger (unentbehrlicher) Du wirkst desto besser.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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charly03
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#44

19.07.2007, 19:41

Raum Berlin.. hier :meld

Aber wegen ner Gehaltserhöhung fragen, zählt bis jetzt noch nicht zu meinem Erfahrungsbereich. Bin zu feige ;) Aber irgendwann wird die Zeit kommen...
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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skugga
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#45

19.07.2007, 22:42

Gestattet mir eine Anmerkung:

Ich habe in diesem Thread das unangenehme Gefühl, dass wir hier unsere Forderung nach einer angemessenen Bezahlung konterkarieren, indem wir uns gegenseitig vorwerfen, zu hohe Ansprüche an unser Gehalt zu haben. Das kanns ja eigentlich nicht sein.

Ich hatte an anderer Stelle schon mal angemerkt, daß die Höhe der gezahlten Gehälter in den letzten Jahren ziemlich den Bach runtergegangen ist und es mich erschreckt, was für Hungerlöhne inzwischen als normal gelten. Und zwar auch für Berufsanfänger und Wiedereinsteiger. Nur mal so am Rande: Ich habe vor gut 16 Jahren direkt nach der Ausbildung 1.900,00 DM netto (!) für 32 Stunden verdient, und so wahnsinnig ungewöhnlich war das damals nicht.
Zuletzt geändert von skugga am 19.07.2007, 22:53, insgesamt 1-mal geändert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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stein
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#46

19.07.2007, 22:46

:huepf
Danke skugga.
1.900 DM sind doch ca. 900 Euro netto - gelle -
Also lag ich doch gar nicht so daneben.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Mr.Black
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#47

20.07.2007, 01:07

Das stimmt wohl, das läuft sich zuwider...ABER bei der Forderung nach mehr Lohn geht es gegen ausbeuterische Dumpinglöhne. Wenn dort aber steht:
stein hat geschrieben:Ich habe sie dann gefragt, ob sie nun eine richtig fitte Refa möchte, oder eine Wiedereinsteigerin.
Bei einer Wiedereinsteigerin könnte man solche Dinge wohl kaum voraussetzen.
Für 900,- netto (rund 1.800,- brutto in Stkl. 5 für 25 Stunden) dann frage ich mich was nach diesem Maßstab für eine ReNo gezaht werden sollte, die KEINE Wiedereinsteigerin ist und FIT ist.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Anna-Lena
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#48

20.07.2007, 08:05

Ich frage mich, wie lange man als Wiedereinsteigerin gilt.

Nachdem ich etwa ein Jahr in einer Kanzlei nur getippt habe, bin ich im Oktober letztes Jahr ins Wasser gesprungen und arbeite nun alleine (!) für drei Anwälte - teilzeit. Nach anfänglichem *grübel-wie-war-das-nochmal* würde ich sagen, dass ich etwa zwei Monate gebraucht habe, und alles war wieder wie vorher.

Weshalb sollte ich nun bei Vertragsabschluss ein Gehalt akzeptieren, das weit unter meinem Können liegt?

Ich bekomme derzeit für 20 Stunden 800,00 € netto.

Anna
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#49

20.07.2007, 08:37

Na das ist doch mal ein überdurchschnittlicher Stundenlohn...
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#50

20.07.2007, 09:44

Mir brennt eine Frage auf der Seele. Angesichts der Diskussion, was denn nun angebracht ist oder nicht.

Auch wenn die Frage zu nichts führen wird .....

Wenn eine ungelernte Kraft, die Teilzeit (also 25 Stunden pro Woche) € 900,00 netto (was in der Tat ca. € 1.900,00 brutto entspricht) verdienen soll. Was würdet ihr der Vollzeitkraft (also mindestens 40 Stunden pro Woche) und Topausbildung geben. Sprich die Vollzeitkraft kann alles, bzw. ist zumindest fit in RVG und ZV.

Eine weitere Frage ist, wie das ganze finanziert werden soll???

Und wo ist dann der Unterschied zu sehen, bei diesen Angestellten.

Ich bitte euch, daß ihr euch eines vorstellt. Nehmen wir an, ihr seit Vollzeitangestellte, geht 40 Stunden die Woche arbeiten und seit fit in RVG und ZV. Ihr verdient € 1.900,00 brutto. Eure Kollegin, die nur 25 Stunden die Woche arbeitet und eure Aufgaben nicht erledigen könnte verdient aber ähnlich hoch wie ihr.

Ich denke es muss eine klare Abgrenzung geben, die die Qualität des Angestellten auch unterstreicht. Ich möchte nicht die Verantwortung übernehmen müssen und unterm Strich genauso bezahlt werden, wie jemand der diese Verantwortung nicht übernimmt. In vielen Kanzleien wird wahrscheinlich genau da der Unterschied liegen.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt ..........
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