Mdt. evtl. Tod

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Ciara
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#1

17.07.2007, 15:32

Wir haben vollgendes Problem.

Und zwar rief uns ein Cousin unserer Mandantin an und teilte uns mit, dass unsere Mandantin gestorben sein.

Daraufhin schrieben wir das Standesamt an und fragten dort nach, dieser teilt aber genau das Gegenteil mit.

Wir haben sie dann einfach mal anegschrieben, allerdings kam da jetzt die post zurück. Telefonisch erreichen kann man sie auch nicht da sie keine Telefon hat.

Habt ihr eine Idee wie man noch herausfinden kann ob sie wirklich gestorben ist??

Weitere Bekannte oder Arbeitgeber kennen wir leider auch nicht, ausser den Ehemann, aber der weis auch nichts :roll:
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Mr.Black
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#2

17.07.2007, 15:35

Wie hat das Standesamt denn das gegenteil begründet?

Beim Cousin nachfragen und nach Daten fragen: Arzt (Totenschein), Bestatter...
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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beast
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#3

17.07.2007, 15:36

Wie der Ehemann weiß nicht ob seine Frau gestorben ist ??? :wiegeil

Vielleicht ist das nur noch nicht beim Standesamt eingegangen. Ich würds morgen nochmal versuchen und dort nachfragen.
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
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beast
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#4

17.07.2007, 15:37

Ach ja und wenn die Cousine euch das mitgeteilt hat, dann muss die doch auch wissen wann Beerdigung usw. ist oder war und kann euch das genau mitteilen. (würde ich jetzt vermuten)
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charly03
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#5

17.07.2007, 15:45

Es gäbe sonst auch noch die Möglichkeit, beim Nachlassgericht anzufragen. Allerdings.. wenn das Standesamt schon nicht Bescheid weiß.. Vielleicht ist die "Sache"(eure Mandantin - sorry, weiß mich grad nicht besser auszudrücken) wirklich noch im Poststapel/Eingang und muss erst bearbeitet werden. Bleib einfach dran..
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Taddy
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#6

17.07.2007, 15:46

Was anderes als Standesamt oder Nachlassgericht fällt mir nun auch nicht ein.
Ich würde morgen oder übermorgen noch mal nachfragen.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

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Mr.Black
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#7

17.07.2007, 15:48

Ciara hat geschrieben: haben vollgendes Problem
doppel Aua!
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Ciara
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#8

17.07.2007, 15:49

Mr.Black hat geschrieben:Wie hat das Standesamt denn das gegenteil begründet?

Beim Cousin nachfragen und nach Daten fragen: Arzt (Totenschein), Bestatter...
Das Standesamt hat einfach mitgeteilt, dass ihnen kein Todesfall bekannt ist.

Der Cousin weiss ja auch nichts weiter. :roll:
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charly03
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#9

17.07.2007, 15:50

Mensch, Mr. Black - nu sei doch nicht so.. Ist schließlich recht warm heute. :krank
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Ciara
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#10

17.07.2007, 15:50

Mr.Black hat geschrieben:
Ciara hat geschrieben: haben vollgendes Problem
doppel Aua!
*räusper* :lol:
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