sofortige Beschwerde

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Frau Geheimrat
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#1

20.04.2015, 13:32

Hallo,

ich brauche mal wieder Eure Hilfe.

Im vorliegenden Fall hat unser Mandant selbst gegen den von uns beantragten Streitwertbeschluss "Beschwerde" eingelegt. Nun erging ein erneuter SW-Beschluss teilweise nach den Wünschen unseres Mandanten, bezüglich eines anderen Streitpunktes wurde die Sache ans zuständige LAG zwecks Entscheidung vorgelegt. Gegen den nunmehr ergangenen Beschluss wollen wir sofortige Beschwerde einlegen. Nun liegt die Sache auch dem LAG vor und hat uns auch aufgefordert Stellung zu nehmen.

Wohin richte ich nun meine sofortige Beschwerde, an das Gericht 1. Instanz, oder? Soll ich das Aktenzeichen des LAG mit angeben?

Vielen Dank
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Pepples
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#2

20.04.2015, 14:31

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Frau Geheimrat
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#3

20.04.2015, 14:46

Danke für den Hinweis, habe ich erledigt.
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Anahid
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#4

21.04.2015, 09:18

Soweit ich das verstehe, ist der Beschluss gegen den Du Beschwerde einlegen willst, doch durch das LAG ergangen, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Frau Geheimrat
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#5

22.04.2015, 09:59

Anahid hat geschrieben:Soweit ich das verstehe, ist der Beschluss gegen den Du Beschwerde einlegen willst, doch durch das LAG ergangen, oder?
Nein, der Beschluss ist durch das Arbeitsgericht ergangen, allerdings nur in Teilen, weshalb der Streit diesbezüglich an das LAG abgegeben wurde.
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Anahid
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#6

22.04.2015, 10:18

Wenn der Beschluss, gegen den Du sofortige Beschwerde einlegen willst, durch das ArbG ergangen ist, dann würde ich auch dort sofortige Beschwerde einlegen mit dem Hinweis auf das weitere Verfahren vor dem LAG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

22.04.2015, 10:54

Danke, so habe ich es auch mittlerweile gemacht, da die Beschwerde vorgestern schon ans Gericht sollte. Dem LAG habe ich nun eine Kopie zugesandt.
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