Offentliche Zustellung Kläger
Verfasst: 15.04.2015, 14:10
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Gegen unseren Mandanten läuft eine Klage. Unser Mandant hat teilweise anerkannt, ein kleiner Restbetrag ist streitig.
Jetzt kann dem Kläger (die Gegenseite) nichts zugestellt werden. Wie verfahren wir hier? Ist eine öffentliche Zustellung möglich und durch wen muss diese veranlasst werden? Unser Mandant hätte hierbei ja keine Vorteile, also sehe ich nicht wirklich ein, wieso wir das machen sollten. Wenn nicht zugestellt werden kann, wird das Verfahren ruhend gestellt?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit so etwas und kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
ich habe folgendes Anliegen:
Gegen unseren Mandanten läuft eine Klage. Unser Mandant hat teilweise anerkannt, ein kleiner Restbetrag ist streitig.
Jetzt kann dem Kläger (die Gegenseite) nichts zugestellt werden. Wie verfahren wir hier? Ist eine öffentliche Zustellung möglich und durch wen muss diese veranlasst werden? Unser Mandant hätte hierbei ja keine Vorteile, also sehe ich nicht wirklich ein, wieso wir das machen sollten. Wenn nicht zugestellt werden kann, wird das Verfahren ruhend gestellt?
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit so etwas und kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße