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Katjes*
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#1
15.04.2015, 10:47
Hallo liebes Forum,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir haben hier eine fast abgeschlossene Sache, Urteil ist da und es existieren drei KFBs. Hieraus ergeben sich Forderungen von uns und auch von der Gegenseite. Die Gegenseite erklärte die Aufrechnung. Danach hat unsere Partei noch einen Erstattungsanspruch von knapp 1.500,00 Euro. Wir haben die Gegenseite mehrmals aufgefordert, sie zahlt aber leider nicht. Habe jetzt die Anweisung bekommen, einen Freistellungsbeschluss zu beantragen. Wie mache ich das? Und was genau bringt das? Kennt sich jemand damit aus?
Viele Grüße,
Katjes*
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Liesel
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#2
15.04.2015, 10:54
Habe ich noch nicht gehört.
Warum vollstreckt ihr nicht?
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#4
15.04.2015, 12:07
Da bin ich ja beruhigt.
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#5
16.04.2015, 10:57
Hmm, ok...dann muss ich nochmal nachforschen. Mir sagt das nämlich auch nix.
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#7
05.05.2015, 11:09
Für diejenigen, die es interessiert:
Uns stehen neben den Forderungen aus den KFBs auch noch außergerichtliche Kosten lt. Urteil zu. Um über diese Kosten einen vollstreckbaren Titel zu erhalten muss man hier einen Antrag gem. § 887 ZPO stellen. Ich hab das noch nie gemacht und bin gespannt, was da raus kommt.
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Adora Belle
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#8
05.05.2015, 11:15
Das ist dann aber so, weil statt Zahlung eben nur Freistellung tituliert ist. Hat mit den KFBs überhaupt nichts zu tun.