Hallo zusammen.
Ich stehe vor folgendem Problem:
Mandantschaft ist ein eingetragener (gemeinnütziger)Verein. Dieser beauftragt uns mit der Beitreibung von rückständigen Mitgliedsbeiträgen. Da zu erwarten ist, dass die Schuldner nicht freiwillig zahlen, werden wir Mahnbescheide beantragen müssen.
Nun stellt sich mir die Frage, wie das hier mit dem Vorsteuerabzug ist. Ja oder nein? Das muss ich ja im MB-Antrag angeben und da steh ich echt auf dem Schlauch.
Bin für jede Hilfe dankbar.
eingetragener Verein u. Vorsteuerabzug
- Fienchen
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Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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- Anahid
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Das muss nicht nur im MB angegeben werden. Ihr müsst auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bereits wissen, ob Vorsteuerabzug besteht oder nicht. Denn bei Vorsteuerabzug dürft Ihr Eure Gebühren gegenüber dem Gegner nicht mit MwSt fordern.
Warum rufst Du nicht bei dem Mandanten an und fragst den?
Warum rufst Du nicht bei dem Mandanten an und fragst den?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- 13
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Ein gemeinnütziger Verein ist i.d.R. nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
~ Grüßle ~
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- Fienchen
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Das habe ich versucht...leider erfolglos...der Verantwortliche konnte mir das nicht sagen.Anahid hat geschrieben: Warum rufst Du nicht bei dem Mandanten an und fragst den?
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Hast Du denn die Rechnungen über die Mitgliedsbeiträge?
- Fienchen
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Leider auch nicht. Mein "Arbeitsmaterial" diesbezüglich ist echt dünn. Habe nur ein Anschreiben des Vereins an das jeweilige Mitglied, wo drin steht, welche Beträge noch offen sind. U.a. Mitgliedsbeitrag, Fangbuch und solche Sachen.
Ich such mir im Netz nen Wolf, aber fündig bin ich nicht geworden. Werde mich erst mal nach dem Beitrag von 13 richten und ohne Vorsteuerabzug arbeiten.
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Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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- 13
- NORTHERN DINO
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Guckst Du evtl. noch §§ 55 ff. AO (Abgabenordnung).
~ Grüßle ~
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- Fienchen
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Mach ich, vielen Dank lieber 13
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