Guten Morgen. Ich bräuchte eure Hilfe hinsichtlich der Berechnung von Aktenkopien. Da gem. § 17 Nr. 10a RVG das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten sind, habe ich jeweils die Aktenkopien gesondert berechnet. Also als Bsp.:
im Ermittlungsverfahren sind 85 Kopien entstanden = 50 Seiten á 0,50 u. 35 Seiten á 0,15
im Strafverfahren sind 60 Kopien entstanden = 50 Seiten á 0,50 u. 35 Seiten á 0,15
So hatte ich es zumindest einer Burhoff-Internetseite entnommen. Diese Änderungen haben sich durch das 2. KostRMoG ergeben. Allerdings finde ich dies nur auf der Internetseite von Burhoff, nicht im RVG-Kommentar, nur dass in § 17 Nr. 10a mit den verschiedenen Angelegenheiten – bei der Nr. 7000 finde ich dazu nichts. Hat jemand von euch noch eine genauere Fundstelle?
Kopierkosten
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Hast Du den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>? In der 21. Auflage steht das unter Randnummer 204 zu Nr. 7000.