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Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 10:52
von Soenny
Hallo zusammen :wink1

Ich hoffe, daß sich jemand mit Betreuungen auskennt und mir weiterhelfen kann.

Letztes Jahr erscheint eine Mandantin und bittet um Vertretung. Es wird zunächst über BerH, dann in einer anderen Sache über PKH vertreten. Es ging um Scheidung, Vaterschaftsanfechtung usw.

Nachdem nun 2 der 3 laufenden Verfahren beendet sind, haben wir in einer Sache die GG abgerechnet (keine Bewilligung BerH, Vollmacht liegt vor).

Daraufhin meldet sich erstmals der Betreuer und teilt mit, daß er die Betreute hinsichtlich der Vermögensangelegenheiten mit sog. Einwilligungsvorbehalt betreut und deshalb ein Ausgleich der Kostenrechnung nicht erfolgt.

Die Mandantin hat in der ganzen Zeit mit keinem Wort erwähnt, daß sie unter Betreuung steht, machte auch nicht den Eindruck, als wäre das nötig.

Kann doch nicht sein, daß wir jetzt auf den Gebühren sitzen bleiben, nur weil die Mandantin weder uns, noch den Betreuer entsprechend vorher informiert hat oder?

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 14:45
von Jupp03/11
Bestand die Betreuung schon zum Zeitpunkt der Beauftragung?

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 14:53
von Soenny
Schon seit 2010, wie der Betreuer mitgeteilt hat.

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 14:55
von Jupp03/11
Den Nachweis durch die entsprechende Bestallungsurkunde sollte er schon erbringen.

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 15:22
von Katharina80
Und aus welchen Gründen lehnt er den Ausgleich denn ab?

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 15:48
von Pepples
Katharina80 hat geschrieben:Und aus welchen Gründen lehnt er den Ausgleich denn ab?
Darum ;)
Vermögensangelegenheiten mit sog. Einwilligungsvorbehalt betreut
Ich fürchte, dass ihr leider doch auf euren Kosten sitzen bleibt, sofern er das mit der Bestellungsurkunde nach nachweisen kann.

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 15:54
von Soenny
Hat er nachgewiesen. Aber es kann doch nicht sein, daß ein Betreuter dann doch einfach Kosten verursacht, wo er weiß, daß er dafür eh nicht geradestehen muß. Woher hätten wir das denn wissen sollen? Wird ja schließlich nirgends veröffentlicht. Oder muß man die Mandanten jetzt schon immer vorher Fragen: "Haben Sie Rechtsschutz? Beziehen Sie Hartz? Stehen Sie unter Betreuung und wenn Ja, in welcher Form? Befinden Sie sich im Inso-Verfahren?"

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 16:13
von Jupp03/11
JSanny hat geschrieben:Hat er nachgewiesen. Aber es kann doch nicht sein, daß ein Betreuter dann doch einfach Kosten verursacht, wo er weiß, daß er dafür eh nicht geradestehen muß.

Gerade das mag ja ein Grund der eingerichteten Betreuung sein.

Woher hätten wir das denn wissen sollen? Wird ja schließlich nirgends veröffentlicht. Oder muß man die Mandanten jetzt schon immer vorher Fragen: "Haben Sie Rechtsschutz? Beziehen Sie Hartz? Stehen Sie unter Betreuung und wenn Ja, in welcher Form? Befinden Sie sich im Inso-Verfahren?"
Ließe mich trotzdem so ohne weiteres mit der Begründung der Nichtbeauftragung abspeisen. Dazu müßte man aber wissen, was Gegenstand des Mandats war und weiter, warum hier keine PKH oder dergleichen beantragt wurde.

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 16:21
von Katharina80
So einfach geht es aber nicht für den Betreuer. Nur weil die Betreuung besteht, kann er nicht einfach ablehnen. Er muss schon begründen, warum er die Einwilligung nicht erteilt.

Re: Über Betreuung nicht informiert - Gebühren?

Verfasst: 24.03.2015, 16:21
von Soenny
In der Sache, die wir gegenüber der Mandantin abgerechnet haben ging es um eine Unterlassungserklärung die sie unterschreiben sollte, weil sie angeblich die Freundin ihres Nochehemannes beleidigt und bedroht hat. Gegner hat auf unser ablehnendes Schreiben nicht mehr reagiert.