Was darf ein Rechtsfachwirt
Verfasst: 18.03.2015, 13:25
Liebe Alle,
wir diskutieren gerade im Büro was ein Rechtsfachwirt (theoretisch) alles darf. Wir meinen, dass wir schon mal irgendwo eine Entscheidung gesehen haben, dass ein Rechtsfachwirt auch Zwangsvollstreckungsaufträge unterschreiben darf (wir wissen um die Problematik Haftung / Entstehung der RVG-Gebühren). Es geht hier rein um die Frage, ob ein Rechtsfachwirt wirksam z.B. einen Antrag auf Erlass eines PfÜBs oder einen ZV-Auftrag erteilen darf. Und weiter: dann dürfte der Rechtsfachwirt ja bestimmt auch einen Zustellauftrag an den GVZ veranlassen?
Wenn jemand eine Entscheidung oder einen Aufsatz dazu kennt, wäre ich für einen Tipp dankbar.
Herzliche Grüße & vielen Dank
wir diskutieren gerade im Büro was ein Rechtsfachwirt (theoretisch) alles darf. Wir meinen, dass wir schon mal irgendwo eine Entscheidung gesehen haben, dass ein Rechtsfachwirt auch Zwangsvollstreckungsaufträge unterschreiben darf (wir wissen um die Problematik Haftung / Entstehung der RVG-Gebühren). Es geht hier rein um die Frage, ob ein Rechtsfachwirt wirksam z.B. einen Antrag auf Erlass eines PfÜBs oder einen ZV-Auftrag erteilen darf. Und weiter: dann dürfte der Rechtsfachwirt ja bestimmt auch einen Zustellauftrag an den GVZ veranlassen?
Wenn jemand eine Entscheidung oder einen Aufsatz dazu kennt, wäre ich für einen Tipp dankbar.
Herzliche Grüße & vielen Dank