Was darf ein Rechtsfachwirt

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Kirschblüte
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#1

18.03.2015, 13:25

Liebe Alle,

wir diskutieren gerade im Büro was ein Rechtsfachwirt (theoretisch) alles darf. Wir meinen, dass wir schon mal irgendwo eine Entscheidung gesehen haben, dass ein Rechtsfachwirt auch Zwangsvollstreckungsaufträge unterschreiben darf (wir wissen um die Problematik Haftung / Entstehung der RVG-Gebühren). Es geht hier rein um die Frage, ob ein Rechtsfachwirt wirksam z.B. einen Antrag auf Erlass eines PfÜBs oder einen ZV-Auftrag erteilen darf. Und weiter: dann dürfte der Rechtsfachwirt ja bestimmt auch einen Zustellauftrag an den GVZ veranlassen?

Wenn jemand eine Entscheidung oder einen Aufsatz dazu kennt, wäre ich für einen Tipp dankbar.

Herzliche Grüße & vielen Dank
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niva
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#2

18.03.2015, 13:27

das darf ne Refa genauso wie ein Refawi, wenn er/sie mit "i.A." unterschreibt. da gibts keinen Unterschied. als Refawi hast du ein Zertifkat, dass du dir an die Wand hängen kannst. das wars aber auch schon.
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Pepples
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#3

18.03.2015, 13:46

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Kirschblüte
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#4

20.03.2015, 15:42

Danke für die bisherige Antwort.
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