Umladung Kostenerstattung

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A13
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#1

03.03.2015, 13:39

Hallo zusammen,

wir verteten in einer baurechtlichen Angelegenheit eine Mandantin, die Ärztin ist und eine eigene Praxis hat. Morgen sollte die mündliche Verhandlung stattfinden; ihr persönliches Erscheinen wurde angeordnet.

In der vergangenen Woche, mithin genau eine Woche vor dem GT, haben wir einen Schriftsatz ans Gericht und per EB an die jeweiligen Gegenseiten übermittelt. Heute kam dann die Umladung, da der Richter in der vergangenen Woche im Urlaub war und erst am Montag unseren Schriftsatz erhalten hat. Termin soll nunmehr im Mai stattfinden. Unsere Mandantin ist zurecht erbost, zumal das jetzt das dritte Mal ist, dass der Termin verschoben wird.

Nun aber zu meiner Frage: Sie musste ja jetzt ihre Praxis schließen, wofür a) Kosten entstanden sind und b) ihr natürlich auch Gewinn entgeht. Kann man hier irgendwas machen? Sie will das dem Gericht in Rechnung stellen, aber ich zweifel daran, dass das tatsächlich geht.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG
A13
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#2

03.03.2015, 16:18

Meine Frage wäre jetzt, wenn der Termin erst morgen stattfindet, warum sind ihr da jetzt schon Kosten für die Schließung der Praxis entstanden, was ja nun nicht erfolgen muss, da der Termin ja verschoben wurde (etwa Vertretungskosten durch einen anderen Arzt?) ? Selbst wenn, wird es schwer sein einen entgangenen Gewinn genau aufzugliedern.

Ich sehe das eher skeptisch. Wenn sie jetzt z. B. zum Gericht gefahren wäre und dann hätte man ihr gesagt, dass der Termin verlegt wurde, könnte ich ja einen Erstattungsanspruch verstehen, nämlich die Fahrtkosten, aber so....

Liebe Grüße
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NORTHERN DINO
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#3

03.03.2015, 16:47

Die Vormeinung geht wohl etwas an der Realität vorbei: Wenn eine Praxis geschlossen werden muss wegen eines Gerichtstermins, wird man die Patienten schon rechtzeitig umbestellen müssen, wenn es keinen Vertretungsarzt gibt. So etwas kann aber logischerweise nicht erst am Terminstag geschehen. Ich würde auf jeden Fall versuchen, den Schaden plausibel geltend zu machen. Dabei könnte man sich z.B. an den Kosten einer ärztlichen Vertretung orientieren, wobei natürlich bei den Höchstwerten des JVEG Schluss ist. Dass es sich hier aber notwendige Kosten des Prozesses handelt, ziehe ich eher nicht in Zweifel.
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#4

04.03.2015, 14:05

Wie mach ich das denn jetzt so rein förmlich gesehen?

Antrag ans Gericht, dass das Gericht die Kosten zu tragen oder wie?
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#5

04.03.2015, 16:44

Diese Kosten werden als Parteikosten im Rahmen des KFV mit angemeldet.
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#6

04.03.2015, 16:48

Sofern eine entsprechende KGE ergeht. :klugscheiss :huch
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#7

04.03.2015, 16:53

:lolaway Oops, sollte ich das lieber nicht voraussetzen? :kopfkratz :mrgreen:
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#8

04.03.2015, 17:00

:ka

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#9

04.03.2015, 17:10

Aha! So genau wollte ich das gar nicht wissen... 102
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