Pepsi hat geschrieben:sorry Lena, ich verstehe schon worauf du hinauswillst, aber das ist doch nun in dem Bezug Zinsen wirklich Kümmelspalterei und zwar längs und quer
wenn ich sage 5 % über dem Basiszinssatz weiß doch jeder was gemeint ist.. der Richter soll mir mal kommen, der das falsch interpretiert
das Beispiel mit deinen Wahlen verstehe ich auch, allerdings muss man natürlich bei % immer angeben wovon, das stimmt, aber bei "Prozentpunkte verloren" weißt du auch nicht wovon, aller abgegebenen Stimmen? oder im Vergleich zum Vorjahr? oder was?
Nein! Der Unterschied ist wirklich wichtig! Ja, jeder denkt zu wissen, was du meinst, aber richtig ist es trotzdem nicht - und wenn du die Zinsen ausrechnest, mit Prozent und Prozentpunkten können teilweise große Differenzen entstehen!
Kleines Rechenbeispiel (größeres siehe im Kursiven Teil)
"Die
10% XYZ sind um
1 Prozentpunkt gestiegen"
=> 10 + 1 = 11, es sind jetzt
11%.
"Die
10% XYZ sind um
1% gestiegen, "
=> 10 * 1,01 = 10,1, "es sind jetzt
10,1%".
Ein Prozentpunkt enspricht der Veränderung, die notwendig ist, um eine Prozentzahl um 1 zu erhöhen. Eine Steigerung um einen Prozentpunkt darf nicht mit einer Steigerung um ein % verwechselt werden. Eine Steigerung von einem Prozentpunkt etwa von 15 Prozent auf 16 Prozent entspricht einer Steigerung von 6,6%.
Nur die Prozentpunkte stellen die Differenz zwischen zwei Prozentzahlen da. Prozent ist keine Maßeinheit, sondern nur eine Bezeichnung wie Dutzend, Million. Bei Prozent kann man daher die Bezugsgröße (wie bei dem Beispiel Wahlen) weglassen. 5 % über dem Basiszinssatz sind nunmal rein rechnerisch gesehen was ganz anderes als 5 Prozentpunkte.
Daher versteh ich ehrlich gesagt nicht, wieso es Kanzleien gibt, wo auf den Unterschied nicht geachtet wird! Grad im Rechtsbereich sollte jeder doch wissen, dass kleine sprachliche Abweichungen weitreichende Folgen haben können.
Ja, ich weiß, es gibt Richter die das durchgehen lassen. Aber wenn du mal an einen Richter kommen würdest, der die Regelung kleinlich - und nach dem Gesetz - auslegt, und nicht nachdenkt, so von wegen, was könnte der RA da gemeint haben und was hat er tatsächlich geschrieben... Dann will ich das mal irgendwann nicht den Mandanten erklären müssen...
Es gibt zwar ein Urteil vom OLG Hamm wonach 5 % über Basiszinssatz zu deuten sind als 5 Prozentpunkte über Basiszinssatzm, aber ich frage mich warum man das - wenn man den Unterschied weiß - nicht gleich richtig schreibt... Du schreibst ja auch nicht in einen Kaufvertrag. Der Kaufpreis beträgt 200.000,--. Jeder denkt, dass es Euro sind, aber es könnten ja auch Dollar oder irgendwas anderes sein. Auch da schreibt man immer die Währung dabei ohne zu murren. Von daher versteh ich das Problem nicht wirklich...
Nochmal ne Erklärung wegen den Prozentpunkten beim Basiszinssatz aus einem Skript - ich denke daran sollte man den Unterschied jetzt wirklich deutlich sehen!
"Bei Vertragsgestaltung oder in Verfahren zum Forderungseinzug mit der Geltendmachung von Verzugszinsen wird häufig nicht zwischen Prozent und Prozentpunkte unterschieden.
Immer wieder kann man in Verträgen, in den AGB oder auch in Klaganträgen die Formulierung zur Bestimmung einer Verzinsung lesen, dass der Zins auf „5% über den Basiszinssatz“ festgelegt wird.
Die Parteien beziehen sich mit dieser Formulierung auf die Regelungen der §§ 247, 288 BGB, wonach eine Geldschuld während des Verzuges mit „fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz“ zu verzinsen ist.
Das Gesetz spricht ausdrücklich von Prozentpunkten. Diesen Umstand übersehen jedoch viele Verwender der Formulierung und setzen Prozent und Prozentpunkte gleich. Dieses kann weitreichende Folgen haben.
Die Formulierung „5% über den Basiszinssatz“ besagt, dass der Basiszinssatz um 5% erhöht wird. Mit dieser Formulierung wird daher der Basiszinssatz zum Grundwert, der erhöht wird. Praktisch bedeutet dies, dass bei einem Basiszinssatz von 3%, der um „5% über dem Basiszinssatz“ erhöht werden soll, nur eine Verzinsung von insgesamt 3,15 % herauskommt (5:100 x 3 = 0,15 / 3 + 0,15 = 3,15).
Mit Rücksicht auf die gesetzliche Regelung in den §§ 247, 288 BGB war jedoch etwas anderes gemeint.
Danach sollte die Verzinsung bei 8% liegen, da eine bloße Addition der Prozentsätze angestrebt wurde.
Dieses Ergebnis ist aber nur zu erreichen, wenn die sprachlich korrekte Bezeichnung Prozentpunkte Verwendung findet, da nur so verdeutlicht wird, dass der Grundwert nicht um einen prozentualen Anteil erhöht werden sondern eine Addition der Prozentsätze erfolgen soll.
Ein Berechnungsbeispiel verdeutlicht, dass es hierbei um wirkliche Größen geht und ein erhebliches Verlustrisiko droht. So liegt bei einer Forderung von 50.000,-- € und einem Basiszinssatz von 1,5 %, der entweder um 5% oder fünf Prozentpunkte erhöht werden soll, die Zinsdifferenz bei 2.462,50 € (3.250,00 - 787,50 = 2.462,50).
Grundsätzlich gilt bei Verträgen und Anträgen das tatsächlich Gewollte und vor Gericht würde den Richter sicherlich auch eine Hinweispflicht treffen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Parteien plötzlich die für sie günstigere Lösung „wollten" und dass der richterliche Hinweis unterbleibt. Um hier unnötigen Streit zu vermeiden, sollte daher die korrekte Bezeichnung Prozentpunkte verwendet werden. "