Basiszinssatz

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Andreas

#11

05.04.2006, 20:12

Hallo Biene Maja,

ich verstehe jetzt leider immer noch nicht, was der Hintergrund deiner Frage ist. Könntest du das etwas erläutern bitte ?
Johannsen
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#12

05.04.2006, 20:48

Komfortabler Online-Zinsrechner:
www.basiszinssatz.info
BieneMaja

#13

06.04.2006, 08:09

Guten Morgen.

Tut mir leid, ich habe meine Frage falsch gestellt. Nicht der Basiszinssatz war das Problem, sondern die Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (in meinem Fall 4 nicht wie üblich 5). Sorry, war in Eile und hab mich vertan. :rumhack
BieneMaja

#14

06.04.2006, 08:12

Nachtrag an Johannsen.
Danke für den Tipp. Die Seite kannte ich zwar, habe die Spalte mit den 4 % nicht wahrgenommen. :thx
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wifey
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#15

12.04.2006, 13:03

Tweety hat geschrieben:Das hiesige Amtsgericht legt übrigens Wert darauf, dass man 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz schreibt und nicht 5 % über Basiszins! Nur mal so am Rande!


Tweety
Hallo Tweety!!!

Erst mal herzlich Willkommen hier ( :huepf endlich mal noch jemand aus PB !!!)

Seit wann sind die denn hier so wild darauf, dass es Prozentpunkte sind??? Ich hatte hier mit dem Gericht noch keine Probleme
Viele Grüße

ich
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Lena
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#17

30.06.2006, 11:00

Hab eben die Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank bekommen...


Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2006 auf 1,95 %

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Juni 2006 beträgt 2,83 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2006 um 0,58 Prozentpunkte gestiegen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2005 hat 2,25 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2006 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,95 % (zuvor 1,37 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Juni 2006 (Nr.119) bekannt gegeben.

Liebe Grüße
Lena

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Pepsi
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#18

30.06.2006, 17:27

das mit den Prozentpunkten und Prozenten ist mal wieder Kümmelspalterei und zwar quer und längs... da fasst man sich doch ann Kopf *vogel zeig* also tut mir leid, sowas kann ich nun gar nicht verstehen
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Jennifer
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#19

30.06.2006, 18:24

Ist doch eigentlich das gleiche... oder?

Den Basiszinsrechner im Internet benutz ich auch, weil unser Anwaltsprogramm so Mist ist und ich die Berechnungen so wenigstens gleich in die Worddokumente einsetzten kann wenn ich sie brauch ;)

Und das mit den 1,95% ist gut zu wissen, werd ich mir gleich merken!
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#20

30.06.2006, 21:14

Jennifer hat geschrieben:Ist doch eigentlich das gleiche... oder?

Den Basiszinsrechner im Internet benutz ich auch, weil unser Anwaltsprogramm so Mist ist und ich die Berechnungen so wenigstens gleich in die Worddokumente einsetzten kann wenn ich sie brauch ;)

Und das mit den 1,95% ist gut zu wissen, werd ich mir gleich merken!
anscheinend nicht:
GVBuero hat geschrieben: Aus dem Forum von GV 2000 http://www.gv2000.de
Hartmann, Bernd J, RRef LLM
Prozente und Prozentpunkte beim Klageantrag auf Verzugszinsen
Aufsatz NJW 2004, 1358-1360
Kurzreferat
(F)
Der Verfasser widmet sich in diesem Beitrag der Frage, wie die Entscheidung des Gerichts auszufallen hat, wenn ein Klageantrag auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent anstelle von Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz gestellt wird. Einleitend stellt er die gesetzliche Regelung des BGB § 288 dar, wonach dem Kläger regelmäßig Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zustehen, und erläutert
sodann den Unterschied zwischen Prozenten und Prozentpunkten. Im Folgenden erörtert er, ob das Gericht den Klageantrag dergestalt auslegen darf, dass es die beantragten Prozent als Prozentpunkte versteht.
Seiner Ansicht nach ist eine Mehrdeutigkeit des Antrags, und damit seine Auslegungsfähigkeit, nur bei anwaltlich nicht vertretenen Parteien möglich. Ist der Kläger hingegen anwaltlich vertreten, dann müsse
das Gericht nach dem Grundsatz ne ultra petita, ZPO § 308 Abs 1, dem Antrag entsprechend entscheiden.


Weidlich, Dietmar, Notar Dr
Prozente und Prozentpunkte beim Anspruch auf Verzugszinsen
-- zugleich Anmerkung zu Hartmann, NJW 2004, 1358 --
Aufsatz
DNotZ 2004, 820-823
BGB § 288 Abs 1 S 2
Kurzreferat
(F) Der Verfasser setzt sich kritisch mit der von Hartmann in NJW 2004, 1358 geäußerten Meinung auseinander, dass ein Klageantrag auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz bedeute,
dass bei einem derzeitigen Basiszinssatz von 1,13 Prozent anstelle der gewollten Verzugszinsen in Höhe von 6,13 Prozent in Wirklichkeit nur Verzugszinsen in Höhe von circa 1,19 Prozent vom Anwalt gefordert
würden. Der Verfasser widerspricht dieser von Hartmann vertretenen Auffassung. Dazu leitet er zum einen aus dem allgemeinen Sprachverständnis hinsichtlich des Wortlautes des § 288 Abs. 1 S. 2 BGB ab, dass
man entgegen der Meinung von Hartmann keine zweite Bezugsgröße in die Formulierung hineininterpretieren könne. Zum anderen beleuchtet er die von Hartmann vertretene Ansicht im Lichte der Rechtsprechung
des BGH sowie der Formulierungen des Gesetzgebers mit dem Ergebnis, dass die Berechnungsmethode von Hartmann dem Gesetzeszweck eindeutig widerspreche.
wusste ich auch nicht, aber ich werde weiterhin % schreiben, diese Kümmelspalterei mach ich nich mit und es hat auch noch nie einer bemängelt
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