Hallo!
Ich hab mal ne Frage, also eigentlich stammt die Frage von meiner Kollegin, die macht zur Zeit ne Fortbildung zur Bürovorsteherin.
Wie sieht das mit dem Gerichtsstand aus? Es gitb ja diese Gerichtsstandvereinbarung. Welcher Gerichtsstand gilt denn, wenn da vorher noch eine Korrespondenz zwischen den beiden Firmen herrscht?
Ich hoffe das kann jemand so einigermaßen verstehen und ich habs nicht zu undeutlich ausgedrückt
LG
Gerichtsstand/Gerichtsstandvereinbarung
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie das hat doch damit nix zu tun, ich verstehe es grad nicht. Du meinst, wenn die vorher noch ein bisschen diskutieren, dann ändert sich der Gerichtsstand? Komisch.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Wenn vorher ne Korrespondenz herrscht, gilt trotzdem der vereinbarte.
Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, logischerweise der, der sich aus den Vorschriften der ZPO ergibt.
beast, achte bitte darauf, dein Thema nur einmal zu schreiben
Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, logischerweise der, der sich aus den Vorschriften der ZPO ergibt.
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Gehen wir davon aus, dass A (Käufer) bei B (Verkäufer) ein Fahrzeug erworben hat. Dann hat B einen Kaufvertrag erstellt und die AGB mitübersandt, wo eine Gerichtsstandsvereinbarung vermerkt ist. Dann ist und bleibt diese Vereinbarung im ganzen Verfahren
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@bärchen:
Das gilt aber nicht, wenn eine Privatperson beteiligt ist.
vgl. § 38 ZPO
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__38.html
.
Das gilt aber nicht, wenn eine Privatperson beteiligt ist.
vgl. § 38 ZPO
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__38.html
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Natürlich nicht. Aber wenn hier von Gerichtsstandsvereinbarungen geredet wird und man fragt, ob die sich im Laufe der Zeit ändern kann, dann gehe ich davon aus, dass das 2 Kaufleute sind, die bereits eine Gerichtsstandsvereinbarung abgeschlossen haben...
- beast
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Danke schonmal für die ganzen Antworten.
@ bärchen
Also wenn ich das richtig verstehe gilt dann immer der Gerichtsstand dessen, der zuerst die AGBs übersandt hat?
LG
@ bärchen
Also wenn ich das richtig verstehe gilt dann immer der Gerichtsstand dessen, der zuerst die AGBs übersandt hat?
LG
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[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
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