Klagerücknahme - Gegner Kosten auferlegen
Verfasst: 03.02.2015, 10:42
Hallo Ihr Lieben,
wir für unseren Mandanten Klage eingereicht. Zuvor hatten wir die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert; keine Reaktion. Da Verjährung drohte mussten wir die Klage vor Ende 2014 einreichen, was wir auch gemacht haben. Die Gegenseite hat sich mit Schreiben vom 29.12.2014 bei unserem Mandanten schriftlich gemeldet und mitgeteilt, dass die Zahlung veranlasst wurde. Das Schreiben war zum genannten Zeitpunkt (29.12) noch nicht zugestellt. Wir haben jetzt die Klage zurückgenommen und beantragt, die Kosten dem Gegner aufzuerlegen. Wir haben die Zahlung an Erfüllung statt angenommen, so dass Anlass der Klage wegfällt. Die Gegenseite hat aber - da mehrfach außergerichtlich aufgefordert - Anlass zur Klage gegeben.
Meine Frage ist hier, die Klage war wohl noch nicht zugestellt, da wir am 22.01 aufgefordert wurden die Gerichtskosten zu bezahlen.
Müssesn wir hier jetzt die kompleten GK zunächst bezahlen (und bekommen dann wieder was zurück, da Klagerücknahme)? oder nur eine 1,0 GEbühr?
Hat jemand eine Ahnung, wie hier weiter vorgegangen werden könnte, da das Schreiben wg. Auferlegung der Kosten an die Gegenseite ja zugestellt werden muss.
Vielen lieben Dank
wir für unseren Mandanten Klage eingereicht. Zuvor hatten wir die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert; keine Reaktion. Da Verjährung drohte mussten wir die Klage vor Ende 2014 einreichen, was wir auch gemacht haben. Die Gegenseite hat sich mit Schreiben vom 29.12.2014 bei unserem Mandanten schriftlich gemeldet und mitgeteilt, dass die Zahlung veranlasst wurde. Das Schreiben war zum genannten Zeitpunkt (29.12) noch nicht zugestellt. Wir haben jetzt die Klage zurückgenommen und beantragt, die Kosten dem Gegner aufzuerlegen. Wir haben die Zahlung an Erfüllung statt angenommen, so dass Anlass der Klage wegfällt. Die Gegenseite hat aber - da mehrfach außergerichtlich aufgefordert - Anlass zur Klage gegeben.
Meine Frage ist hier, die Klage war wohl noch nicht zugestellt, da wir am 22.01 aufgefordert wurden die Gerichtskosten zu bezahlen.
Müssesn wir hier jetzt die kompleten GK zunächst bezahlen (und bekommen dann wieder was zurück, da Klagerücknahme)? oder nur eine 1,0 GEbühr?
Hat jemand eine Ahnung, wie hier weiter vorgegangen werden könnte, da das Schreiben wg. Auferlegung der Kosten an die Gegenseite ja zugestellt werden muss.
Vielen lieben Dank