Schönen guten Abend,
ich brauche dringend Hilfe. Notariat ist schon 10 Jahre her und ich bin schon verzweifelt am Suchen im KostO-Kommentar etc. Lösung brauche ich morgen schon...seufz...
Problem: Kaufvertrag/Einholung Löschungsbewilligung
Es wurde abgerechnet für den Verkäufer:
Wert: Kaufpreis
§ 147 II KostO für die Einholung einer Löschungsbewilligung
Meiner Meinung nach wäre okay:
5/10 nach § 146 aus Kaufpreis, wovon
1/10 für Vorkaufsverzichtserklärung der Käufer
und 4/10 Einholung der Löschungsbewilligung der Verkäufer trägt
Was meint Ihr? Wann nimmt man 146 und wann 147? Und wie bestimmt sich der Wert?
O Gott, wie schnell man alles vergisst!
Vielen Dank schon einmal!![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
ich brauche dringend Hilfe. Notariat ist schon 10 Jahre her und ich bin schon verzweifelt am Suchen im KostO-Kommentar etc. Lösung brauche ich morgen schon...seufz...
Problem: Kaufvertrag/Einholung Löschungsbewilligung
Es wurde abgerechnet für den Verkäufer:
Wert: Kaufpreis
§ 147 II KostO für die Einholung einer Löschungsbewilligung
Meiner Meinung nach wäre okay:
5/10 nach § 146 aus Kaufpreis, wovon
1/10 für Vorkaufsverzichtserklärung der Käufer
und 4/10 Einholung der Löschungsbewilligung der Verkäufer trägt
Was meint Ihr? Wann nimmt man 146 und wann 147? Und wie bestimmt sich der Wert?
O Gott, wie schnell man alles vergisst!
Vielen Dank schon einmal!
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)