VKU - Gegnerische HV kürzt SV-Kosten

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
tiko73

#1

13.01.2015, 12:29

Hallo zusammen :wink1

Ich habe hier eine Akte auf dem Tisch, wo uns die Versicherung mit einer für uns neuen Masche ärgert.

Es gab einen VKU, wir haben Schaden angemeldet, inklusive der SV-Kosten. Diese werden normalerweise voll erstattet, auch wenn die HV nur einen Teil des angemeldeten Schadens reguliert. Wir haben hier einen Großmandanten (LKW-Vermietung) und der SV war derjenige, der bestimmt ca. 70-80 % der Gutachten macht.

Nun haben die uns die SV-Gebühren um knapp 200,00 € gekürzt mit folgenden Begründungen:
HV 01./11.12.14 hat geschrieben:Sachverständigenkosten ersetzen wir, wenn sie erforderlich sind. Die hier berechneten Kosten waren der Höhe nach nicht erforderlich. Mit den abgerechneten Sachverständigenkosten haben wir unsere Erstattungspflicht erfüllt.
HV 19.12.14 hat geschrieben:Bei der Regulierung von Sachverständigen prüfen wir u.a.
- ob die Grundgebühr im üblichen und somit zur Feststellung der Schadenhöhe als erforderlich anzusehenden Rahmen liegt,
- ob Nebenkosten berechnet werden, die als mit der Grundgebühr abgegolten anzusehen sind, weil sie Kernbestandteil eines fachlich richtigen Schadengutachtens sind (AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 08.07.2013, 920 C 925/12; AG Hamburg-Harburg, Urteil v. 03.09.2013 - 641 C 289/13),
- ob Lichtbilder mit Preisen berechnet werden, die in Zeiten digitaler Fotografie als angemessen anzusehen sind und
- ob geltend gemachte Fahrtkosten sowohl der Höhe als auch der Strecke nach erforderlich waren.
Die hier berechneten Gebühren lagen oberhalb des Erforderlichen, wi rhaben diese daher auf einen angemessenen Betrag gekürzt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht.
Wir haben darum gebeten, uns einen Prüfbericht zu übersenden, damit wir die Kürzungen nachprüfen können, eben auch ob sie möglicherweise berechtigt sind.
Lapidare Antwort der HV: "Wir haben in den beiden Schreiben v. (s.o.) begründet. Weitere Erklärungen werden hierzu nicht abgegeben."

Wie gesagt, bislang hatten wir mit den SV-Gebühren (auch bei dieser HV) keinerlei Probleme. Die wurden immer, sofern eine wie auch immer geartete Schadenerstattung erfolgte, gezahlt.
Ich hab keine Lust, dass das bei denen einreißt und die uns jetzt ständig die Gebühren kürzen. Immerhin hat die Mandantin diese verauslagt, und es handelt sich auch nicht um irgendeinen 08/15-Klitschen-Gutachter, sondern eine renomierte, große und deutschlandweite Gutachter-Firma.

Haben andere auch solche Erfahrungen gemacht?
Wie geht ihr dagegen vor?

In diesem konkreten Fall wurde sogar der komplette Schaden (bis auf diese knapp 200,00 €) von der HV gezahlt. Ob wir jetzt nur wegen dieses Betrages klagen, müssen wir noch abwägen.
Ich finde es jedenfalls nicht in Ordnung, dass die einem noch nicht mal eine Möglichkeit geben, die Kürzung zu prüfen :motz

So, ich bin dann erstmal fertig und werde mir die Akte erstmal beiseite legen, bis ich mich wieder etwas beruhigt hab :wut :motz :feuer
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

13.01.2015, 12:31

Wir schicken so was an den SV mit der Bitte um Stellungnahme ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

13.01.2015, 12:39

Hatten wir vor vor ein paar Wochen auch. Da hat die Vers. die SV-Kosten der DEKRA um knapp 19,00 gekürzt. Dies haben wir der DEKRA mitgeteilt. Daraufhin meldeten die sich bei uns sagten, das wäre wohl die neue Masche der HV. Es kommt in der letzten Zeit immer häufiger vor, dass die HV die SV-Kosten um einen geringen Betrag kürzt (meistens bis 20,00 Euro). Frei nach dem Motto: wegen so einem geringen Betrag klagt doch keiner.

Genauso wurde die Auslagenpauschale des Mandanten von 25,00 Euro auf 20,00 Euro gekürzt, obwohl mittlerweile 30,00 Euro üblich sind.

Unser Mandant hat nun RS-Kostendeckungszusage. Wir werden klagen. Auch wenn der Betrag noch so gering ist, man kann sich nicht alles gefallen lassen.
:feuer
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
tiko73

#4

13.01.2015, 12:47

JSanny hat geschrieben:Wir schicken so was an den SV mit der Bitte um Stellungnahme ;)
Ja, gut, aber auch dafür brauch ich doch erstmal von der HV ne Begründung, welchen konkreten Betrag sie weswegen gekürzt haben. Und das teilen die einem ja noch nicht mal mit. Ohne kann doch auch der SV nicht prüfen, ob die Kürzungen möglicherweise berechtigt sind oder eben nicht.
Und 200,00 € find ich ehrlich gesagt schon heftig, es sind knapp 14 % der Rechnung.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

13.01.2015, 12:48

Bei der Regulierung von Sachverständigen prüfen wir u.a.
- ob die Grundgebühr im üblichen und somit zur Feststellung der Schadenhöhe als erforderlich anzusehenden Rahmen liegt,
- ob Nebenkosten berechnet werden, die als mit der Grundgebühr abgegolten anzusehen sind, weil sie Kernbestandteil eines fachlich richtigen Schadengutachtens sind (AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 08.07.2013, 920 C 925/12; AG Hamburg-Harburg, Urteil v. 03.09.2013 - 641 C 289/13),
- ob Lichtbilder mit Preisen berechnet werden, die in Zeiten digitaler Fotografie als angemessen anzusehen sind und
- ob geltend gemachte Fahrtkosten sowohl der Höhe als auch der Strecke nach erforderlich waren.
Die hier berechneten Gebühren lagen oberhalb des Erforderlichen, wi rhaben diese daher auf einen angemessenen Betrag gekürzt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht.
Dazu kann der SV eine Stellungnahme abgeben, nämlich ob seine angesetzten Werte sich im Normbereich bewegen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
tiko73

#6

13.01.2015, 12:56

Ok, dann schick ich den Summs mal an den SV :-/

Und diese von der HV angegebenen Urteil kann ich im Netz nirgends finden. Die sollen die mir mal schön schicken :-P
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#7

13.01.2015, 13:43

Wir schicken sowas auch an den SV mit der Bitte um Stellungnahme. Nimmt der dann schön ausführlich Stellung oder telefoniert sogar mit meinem Chef, dann fordere ich auch noch eine höhere GG, denn da gibt es auch wunderbare Rechtsprechung, wonach eine erforderliche Rücksprache mit dem Sachverständigen eine Erhöhung der GG rechtfertigt :auslach Hat bis jetzt auch prima geklappt.

Dass aber die HV die SV-Gebühren kürzt ist mir hier noch nicht unter gekommen :schock Bisher waren es bei mir immer nur die taxierten Reparaturkosten...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
tiko73

#8

13.01.2015, 14:23

Tine, dass bei den Rep.kosten gekürzt wird ja sicher, da kann man ja auch wunderbar diskutieren ... aber die SV-Kosten??
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#9

13.01.2015, 14:27

Kommt in letzter Zeit aber leider öfter vor, ich glaube, daran müssen wir uns jetzt gewöhnen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
tiko73

#10

13.01.2015, 14:28

Will ich aba nich *mitdemFußaufstampf* und *heulendaufdenBodenwerf* :motz
Antworten