Ich habe hier eine Akte auf dem Tisch, wo uns die Versicherung mit einer für uns neuen Masche ärgert.
Es gab einen VKU, wir haben Schaden angemeldet, inklusive der SV-Kosten. Diese werden normalerweise voll erstattet, auch wenn die HV nur einen Teil des angemeldeten Schadens reguliert. Wir haben hier einen Großmandanten (LKW-Vermietung) und der SV war derjenige, der bestimmt ca. 70-80 % der Gutachten macht.
Nun haben die uns die SV-Gebühren um knapp 200,00 € gekürzt mit folgenden Begründungen:
HV 01./11.12.14 hat geschrieben:Sachverständigenkosten ersetzen wir, wenn sie erforderlich sind. Die hier berechneten Kosten waren der Höhe nach nicht erforderlich. Mit den abgerechneten Sachverständigenkosten haben wir unsere Erstattungspflicht erfüllt.
Wir haben darum gebeten, uns einen Prüfbericht zu übersenden, damit wir die Kürzungen nachprüfen können, eben auch ob sie möglicherweise berechtigt sind.HV 19.12.14 hat geschrieben:Bei der Regulierung von Sachverständigen prüfen wir u.a.
- ob die Grundgebühr im üblichen und somit zur Feststellung der Schadenhöhe als erforderlich anzusehenden Rahmen liegt,
- ob Nebenkosten berechnet werden, die als mit der Grundgebühr abgegolten anzusehen sind, weil sie Kernbestandteil eines fachlich richtigen Schadengutachtens sind (AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 08.07.2013, 920 C 925/12; AG Hamburg-Harburg, Urteil v. 03.09.2013 - 641 C 289/13),
- ob Lichtbilder mit Preisen berechnet werden, die in Zeiten digitaler Fotografie als angemessen anzusehen sind und
- ob geltend gemachte Fahrtkosten sowohl der Höhe als auch der Strecke nach erforderlich waren.
Die hier berechneten Gebühren lagen oberhalb des Erforderlichen, wi rhaben diese daher auf einen angemessenen Betrag gekürzt. Weitere Zahlungen erfolgen nicht.
Lapidare Antwort der HV: "Wir haben in den beiden Schreiben v. (s.o.) begründet. Weitere Erklärungen werden hierzu nicht abgegeben."
Wie gesagt, bislang hatten wir mit den SV-Gebühren (auch bei dieser HV) keinerlei Probleme. Die wurden immer, sofern eine wie auch immer geartete Schadenerstattung erfolgte, gezahlt.
Ich hab keine Lust, dass das bei denen einreißt und die uns jetzt ständig die Gebühren kürzen. Immerhin hat die Mandantin diese verauslagt, und es handelt sich auch nicht um irgendeinen 08/15-Klitschen-Gutachter, sondern eine renomierte, große und deutschlandweite Gutachter-Firma.
Haben andere auch solche Erfahrungen gemacht?
Wie geht ihr dagegen vor?
In diesem konkreten Fall wurde sogar der komplette Schaden (bis auf diese knapp 200,00 €) von der HV gezahlt. Ob wir jetzt nur wegen dieses Betrages klagen, müssen wir noch abwägen.
Ich finde es jedenfalls nicht in Ordnung, dass die einem noch nicht mal eine Möglichkeit geben, die Kürzung zu prüfen
So, ich bin dann erstmal fertig und werde mir die Akte erstmal beiseite legen, bis ich mich wieder etwas beruhigt hab