also ich habe folgendes problem:
unser mandant hat für das seinerzeit geführte scheidungsverfahren pkh erhalten. im scheidungsverfahren war damals eine andere kanzlei tätig. nun hat das amtsgericht beim mandanten die aktuellen einkommensverhältnisse abgefragt und nachträglich eine rate festgesetzt. diese ist jedoch falsch berechnet, so daß wir gegen den beschluß sof. beschwerde eingelegt haben.
meine frage ist nun, kann für dieses verfahren auch pkh beantragt werden?
PKH für PKH-Beschwerdeverfahren
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das wäre ja eigentlich unsinnig, oder. Diese PKH würde ja auch nicht ohne Raten bewilligt werden, dann müsstet ihr wieder ein PKH-Beschwerdeverfahren dagegen führen. Hört sich für mich grad etwas unlogisch an.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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und wer zahlt dann unsere kosten? pkh steht ihm ja zu, nur eben nicht die ratenfreie und wenn das beschwerdeverfahren durch ist, ergibt sich doch auch die richtige ratenhöhe.
ach ich versuche es einfach mal auf gut glück. vielleicht klappt es ja sogar. mehr als ablehnen können die es ja nicht. aber trotzdem
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- butterflybabe
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Wäre ja somit PKH fürs PKH-Verfahren.
Und wenn ich bedenke, dass man für das PKH-Verfahren eine Gebühr nach nr. 3335 VV bekommen könnte, die jedoch der Mandant zu zahlen hat und auch nicht ersetzt wird, wenn die PKH abgelehnt wird, denke ich, hier muss euer Mandant selber dafür aufkommen.