Insolvenzantrag/ Strafantrag Insolvenzverschleppung

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Nasenbär
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#1

11.07.2007, 11:42

Hallo miteinander,
im Bekanntenkreis hat jemand gegen Arbeitgeber Anspruch auf Lohn, der seit mehreren Monaten nicht gezahlt wird (mittlerweile hat er die Arbeit nach Rücksprache mit Arbeitsamt und RA niedergelegt). Da der Arbeitgeber bereits bekannt ist, dass er Löhne nur unregelmäßig zahlt und auch nur auf äußersten Druck (diverse Vollstreckungen verschiedener Mitarbeiter) überlegt der Bekannte nun, ob er Antrag auf Insolvenz bzw. Strafanzeige wegen Verdacht der Insolvenzverschleppung stellt. Der Arbeitgeber macht dieses Spielchen schon seit Jahren mit seinen Angestellten, einige der Mitarbeiter mussten bereits gerichtlich gegen ihn vorgehen und nur dann hat es kleine Erfolge gebracht. Sonst reagiert der Arbeitgeber überhaupt nicht.
Hat jemand mit einem solchen Strafantrag im ArbR bereits Erfahrungen gemacht? Strafantrag im Zivilbereich hab ich selbst schon mal gestellt, bin aber überfragt, ob es im arbeitsgerichtlichen Bereich Besonderheiten gibt.
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luccimaus
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#2

11.07.2007, 11:47

Gegen meinen alten Arbeitgeber wurde eine Anzeige wg. Insolvenzverschleppung gestellt.

An welchem Ort und wie man Strafanzeige stellen kann, richtet sich nach § 158 der Strafprozessordnung.

§ 158 [Strafanzeige; Strafantrag]

Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.
Bei Straftaten, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, muss der Antrag bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde schriftlich angebracht werden.

Du kannst dich also an das zuständiges Amtsgericht wenden und die Anzeige zum Protokoll der Geschäftsstelle(mündlich, es erfolgt eine Mitschrift) stellen. Eine bestimmte Formulierung ist nicht vorgeschrieben. Alle Dokumente und ggf. eine Sachverhaltsschilderung, welche aus der Sicht die Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer der GmbH darlegen und beweisen.
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wayona
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#3

11.07.2007, 11:54

einen antrag auf eröffnung eines insolvenzverfahrens kannst du, soweit ich mich erinnere, jedoch nur stellen, wenn du einen vollstreckungstitel hast.

bezüglich der strafanzeige @ luccimaus :zustimm
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Nasenbär
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#4

11.07.2007, 12:00

Einen Titel hat er nicht. Eventuell wird jetzt erstmal ein MB gemacht.
Aber irgendwie muss man dem Arbeitgeber doch auf die Finger klopfen können. Der macht das ja schon standardmäßig. Mein Bekannter hat 18 Jahre für diese Firma gearbeitet und solche Mätzchen in der Vergangenheit schon öfters mitgemacht, nur da hat er eben immer stillgehalten.

Kann doch nicht sein, dass der Chef sich ein dickes Leben macht (ist selbst mit der Firma schon mal InsO gewesen und danach wurde dessen Ehefrau als Geschäftsführerin eingetragen). Eigentlicher Strippenzieher ist aber der Chef, sie steht nur im HR. Die Mitarbeiter sind die dummen und müssen jedesmal vor Gericht ziehen, wenn sie ihr Geld haben wollen.
Fände das blöd, dass man da erst eine Titel bräuchte wenn man sowas zur Anzeige bringen will. Deutschland = Schuldnerland
wayona
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#5

11.07.2007, 12:04

du kannst jetzt zumindest so strafanzeige stellen. das dürfte nichts kosten. also einen versuch ist es doch wert. vielleicht sogar mit anderen arbeitnehmern zusammen. dann wird die staatsanwaltschaft vielleicht eher tätig.
was ich auch kenne: wenn etwas bekannt ist, kann man bei der zuständigen finanzbehörde anonym anzeige erstatten. ist vielleicht auch nicht so toll, wenn dem AG das finanzamt auf die füße tritt und mal ne buchprüfung oder dgl. durchgeführt wird. wäre zumindest auch einen versuch wert.
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Nasenbär
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#6

11.07.2007, 12:08

Danke für Eure Ratschläge. Werde meinem Bekannten dies mal so weiterempfehlen - mal sehen für welchen Weg er sich entscheidet und was bei rauskommt.
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