Zeugnis, wer kann helfen?

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schnuffwi

#1

15.12.2014, 10:48

Hallo,

wer kann mir helfne bei folgendme Zeugnis?
Gehört etwas nicht rein oder zu viel oder zu wenig?
Am obigen Punkt "mit anschließender Übernahme" finde ich etwas misslungen.

XXXX, geboren am X, befand sich seit dem XXXX in unserer Kanzlei in Wiesbaden zur Ausbildung für den Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten mit anschließender Übernahme.

Wir sind eine Sozietät mit fünf Berufsträgern, die überwiegend von Verbrauchern in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht mandatiert wird.

lm Schwerpunkt war Herr XXXX mit der Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten betraut. Herr XXX wurde durch planmäßige Unterweisung und praktische Tätigkeiten entsprechend dem Ausbildungsplan des Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet.

Er nahm dabei alle Aufgaben, die regelmäßig in unserer Kanzlei anfallen, zu unserer vollsten Zufriedenheit wahr, so unter anderem:

• Organisation des Büroablaufes .
• Anwendung moderner Bürokommunikationssysteme
• Durchführung von Mahnverfahren
• Erstellung von Kostenrechnungen (RVG/BRAGO) sowie Kostenfestsetzungsanträgen
• Fristeneintragung und Überwachung
• Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Dritten nach Diktat sowie in Eigenregie
• Ablage und Verwaltung des Archivs .
• Posteingangsbearbeitung/ -ausgangsbearbeitung
• Bestellwesen
• Koordination und Vorbereitung von Besprechungen .
• Vorbereitende Buchhaltung
• Empfang von Mandanten

Herr XXX hat sich äußerst engagiert in seinen neuen Aufgaben eingearbeitet. Bereits nach kurzer Zeit arbeitete Herr XXXselbstständig, wobei ihm die Fähigkeit, Sachverhalte rasch zu erfassen, zu analysieren sowie Problemlösungen aufzuzeigen und umzusetzen, zu Gute kam.

Herr XXXzeigte stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz war immer freundlich und aufgeschlossen Durch seine umsichtige Arbeitsweise erzielte er stets gute Ergebnisse. Während seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei erwies er sich als ein pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.

Zusammenfassend bestätigen wir gerne, dass HerrXXX die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllte.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen war einwandfrei. Er trug als teamorientierte Mitarbeiterin zu einer guten Zusammenarbeit bei. Darüber hinaus begegnete er auch unseren Mandanten mit Kompetenz und Freundlichkeit.

Wir bedauern sehr, dass Herr XXXX unser Unternehmen verlässt und danken ihm für die geleistete, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die weitere Zukunft wünschen wir Herrn XXXX beruflich und persönlich alles Gute.

XXXX; den 30.05.2014
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#2

15.12.2014, 11:03

schnuffwi hat geschrieben: Während seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei erwies er sich als ein pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte.

Zusammenfassend bestätigen wir gerne, dass HerrXXX die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllte.
Doppelt gemoppelt. Ich würde den letzten Satz rausnehmen, denn exakt dasselbe steht ja im Satz darüber auch
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AliceImWunderland
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#3

15.12.2014, 11:03

Es steht ein bißchen zu oft "zu unserer vollsten Zufriedenheit" drin. Wenn ich richtig gesehen habe 3 Mal. Ich finde, es wird zu oft wiederholt. Ansonsten finde ich das Zeugnis ganz gut. Ich gehe davon aus, dass die Rechtschreibfehler vom Abtippen kommen und im Original-Zeugnis nicht drin sind.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#4

15.12.2014, 11:09

Ich finde, dass das Verhalten gegenüber Mandanten auch bei den Vorgesetzten und Kollegen direkt angeschlossen gehört.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war einwandfrei. Besser wäre sogar noch: stets einwandfrei.

Mir würde auch besser gefallen: Herr XXX erledigte dabei alle Aufgaben, die regelmäßig in unserer Kanzlei anfalle, zu unserer vollsten Zufriedenheit. Hierzu gehörten:

...
...
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
schnuffwi

#5

15.12.2014, 11:38

AliceImWunderland hat geschrieben:Es steht ein bißchen zu oft "zu unserer vollsten Zufriedenheit" drin. Wenn ich richtig gesehen habe 3 Mal. Ich finde, es wird zu oft wiederholt. Ansonsten finde ich das Zeugnis ganz gut. Ich gehe davon aus, dass die Rechtschreibfehler vom Abtippen kommen und im Original-Zeugnis nicht drin sind.
Ja, kannst du mir sagen wo alles noch Fehler vorhanden sind.
Ist ein erster Rohling.
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#6

15.12.2014, 11:48

Am besten lässt du erst einmal ein Rechtschreibprogramm drüber laufen.

Und achte auf geschlechtsbezogene Schreibweise. Weiter unten steht z.B. " Er trug als teamorientierte Mitarbeiterin..."
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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