Zeugnisprüfung

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Soenny
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#1

08.12.2014, 12:21

Hallo zusammen :wink1

Eine mir bekannte, liebe Azubine, die anonym bleiben möchte, hat mich gebeten, euch zu dem Zeugnis nach eurer Meinung zu fragen. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mal drübergucken würdet :thx

Zwischenzeugnis


Frau …, geb. am … in …, befindet sich seit dem 13.08.2012 in meiner Kanzlei in der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.

Neben der praktischen Ausbildung in unserer Kanzlei besucht Frau … zurzeit noch das ..... Berufskolleg in .........

Frau … ist nach und nach mit sämtlichen, in einem Anwaltsbüro anfallenden Aufgaben betraut worden. Sie ist sowohl mit dem Kosten-, Mahn-, und Zwangsvollstreckungswesen als auch der Terminüberwachung befasst. Sie hat die Anwendung des Softwareprogrammes des Anbieters RA-Micro erlernt und sich in die Besonderheiten des Systems eingearbeitet. Nach Diktat fertigt sie sämtliche anfallende Schreiben und entwirft kürzere Schreiben auch selbst. Der Postein- und –ausgang wird von ihr selbstständig abgewickelt. Die üblichen Hilfsmittel wie Telefaxgerät, Kopiergerät und EDV-Anlage werden von ihr bedient.

Im Laufe ihrer Ausbildung hat sich Frau … mit großem Engagement und viel Freude in die verschiedenen Aufgabenbereiche sehr schnell eingearbeitet.
Die Textverarbeitungs-/Kommunikationstechniken beherrscht sie nach kürzester Zeit souverän. Dank ihrer schnellen Auffassungsgabe und sehr guter Fachkenntnisse konnte ihr nach kurzer Einarbeitung bereits die Fristeneintragung und –kontrolle zuverlässig anvertraut werden. Sie ist auch dem in einem Anwaltsbüro häufig starken Arbeitsanfall jederzeit gewachsen und überwindet alle auftretenden Schwierigkeiten. Außerdem wird Frau … ganztägig am Empfang/Zentrale eingesetzt. Die Arbeiten dort wickelt sie stets professionell und zuverlässig ab. Sie begegnet den Mandanten dabei außerordentlich zuvorkommend, freundlich und hilfsbereit.

Sämtliche der ihr übertragenen Arbeiten erledigt Frau … stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir schätzen dabei besonders ihre Fähigkeit, mitzudenken und neu Erlerntes erfolgreich anzuwenden.

Frau … verhält sich gegenüber ihren Vorgesetzten und Mitarbeitern stets vorbildlich und wird wegen ihrer Hilfsbereitschaft sehr geschätzt. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Mandanten ist stets einwandfrei.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau … erteilt.
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Lämmchen
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#2

08.12.2014, 12:37

Ich finde das Zeugnis sehr gut gelungen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Fräulein Fit

#3

08.12.2014, 13:03

ich finde es auch sehr gut, meins war damals fast genau so :pfeif
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#4

08.12.2014, 13:12

Jemanden, der mir so ein Zeugnis vorlegt, lade ich sofort zum persönlichen Gespräch ein. ;)
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jojo
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#5

08.12.2014, 13:45

Hm, mich stört aweng das "betraut worden". Das kann heißen: Betraut ja, ausgeführt nein.

Das würde aber aus dem Kontext des ansonsten sehr guten Zeugnisses fallen.
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andi13
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#6

08.12.2014, 14:01

Frau … ist nach und nach mit sämtlichen, in einem Anwaltsbüro anfallenden Aufgaben betraut worden (sagt nichts darüber aus, wie sie es erledigt hat). Sie ist sowohl mit dem Kosten-, Mahn-, und Zwangsvollstreckungswesen als auch der Terminüberwachung befasst (und hat die wie erledigt ) . Sie hat die Anwendung des Softwareprogrammes des Anbieters RA-Micro erlernt und sich in die Besonderheiten des Systems (rasch) eingearbeitet. Nach Diktat fertigt sie sämtliche anfallende Schreiben (zuverlässig und fehlerfrei) und entwirft kürzere Schreiben auch (in welcher Qualität?) selbst. Der Postein- und –ausgang wird von ihr selbstständig abgewickelt. Die üblichen Hilfsmittel wie Telefaxgerät, Kopiergerät und EDV-Anlage werden von ihr bedient.

An diesem Absatz würde auch ich noch feilen ....


LG Andrea
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#7

08.12.2014, 14:08

Ich find man kanns auch übertreiben. Himmel, das ist ein Zwischenzeugnis für ne Azubine. Dieses inflationäre "stets" und "vollsten" entwertet in meinen Augen die Aussagen zur Qualität der Arbeit. Da find ich es besser, wenn man einmal am Ende schreibt, dass die Arbeiten immer vollständig zufriedenstellend ausgeführt wurden.

Da sind noch 2 Tippfehler drin, ansonsten gibt es aus meiner Sicht überhaupt nix zu meckern. Ich hab das Zeugnis aber gern noch eine Spur individueller, da darf gern irgendeine Anmerkung drinstehen die nur und ausschließlich auf die bezeugnisste :mrgreen: Person zutrifft.
Fräulein Fit

#8

08.12.2014, 14:10

andi13 hat geschrieben:Frau … ist nach und nach mit sämtlichen, in einem Anwaltsbüro anfallenden Aufgaben betraut worden (sagt nichts darüber aus, wie sie es erledigt hat). Sie ist sowohl mit dem Kosten-, Mahn-, und Zwangsvollstreckungswesen als auch der Terminüberwachung befasst (und hat die wie erledigt ) . Sie hat die Anwendung des Softwareprogrammes des Anbieters RA-Micro erlernt und sich in die Besonderheiten des Systems (rasch) eingearbeitet. Nach Diktat fertigt sie sämtliche anfallende Schreiben (zuverlässig und fehlerfrei) und entwirft kürzere Schreiben auch (in welcher Qualität?) selbst. Der Postein- und –ausgang wird von ihr selbstständig abgewickelt. Die üblichen Hilfsmittel wie Telefaxgerät, Kopiergerät und EDV-Anlage werden von ihr bedient.

An diesem Absatz würde auch ich noch feilen ....


LG Andrea

Ich finde das hat sich alles mit dem Satz hier doch erledigt:
Sämtliche der ihr übertragenen Arbeiten erledigt Frau … stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir schätzen dabei besonders ihre Fähigkeit, mitzudenken und neu Erlerntes erfolgreich anzuwenden.
wozu noch mal zu jeder Tätigkeit schreiben wie perfekt sie die Arbeit getan hat? Das würde mich als Arbeitgeber eher stutzig machen...


Edit: Adora Belle war schneller und hat es auf den Punkt gebracht :mrgreen:
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Soenny
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#9

08.12.2014, 14:25

:thx ich gebe es weiter ;) Ich hätte es jetzt auch nicht wirklich geändert, weil ich finde es auch gut ;)
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#10

08.12.2014, 16:48

Adora Belle hat geschrieben: die bezeugnisste :mrgreen: Person
Da haben wir ja schon mal die Formulierung 2015... :lolaway
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