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Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 10:59
von kkb
Guten Morgen zusammen :wink1

Wir machen für den Mandanten (Getränkefachgroßhandel) Ansprüche auf die geleistete Lohnfortzahlung für einen Mitarbeiter geltend bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Die gegn. HV hat uns von der Forderung nur 33,33 % des Betrages überwiesen mit der Begründung:

"Ihr Mitarbeiter hielt mit seinem LKW im absoluten Halteverbot, um Getränke aus dem LKW zu entladen. Damit hat Ihr Mitarbeiter gegen die StVo verstoßen. Weiterhin um diesen Zeitpunkt war die Straße stark befahren. Dennoch entlud Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug zur Fahrbahnseite, obwohl bis zur Mittellinie nur max. 35 cm Platz waren. Deshalb hat der die im StVo notwendige Sorgfalt nicht beachtet. Deshalb triff ihr Mitarbeiter ein Verschulden zu 2/3 an diesem Unfall. "

Hatte das schon mal jemand und ist das so richtig? Mein Chef will, dass ich die Versicherung nochmal auffordern soll die komplette Summe zu überweisen bzw. der Versicherung nochmal einen Denkstoß erteile und fals Sie nicht überweisen sollte, werden wir gerichtlich vorgehen. Hat jemand dazu ein Muster vielleicht?

Danke für die Hilfe :wink1

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:05
von AliceImWunderland
So etwas lässt er eine Auszubildende machen? :shock:
Wofür ist denn dein Chef im Büro so zuständig?

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:16
von Tine Dea
Wenn das so n Chef ist wie meiner, dann zum Bedienen des iMac, iPad und iPhone ... 68

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Wenn die Haftung eben nur 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Mitarbeiters ist, dann ist das so. Ich denke nicht, dass man hier die komplette Lohnfortzahlung erstattet bekommt...

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:18
von kkb
KORREKT :pfeif

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:19
von kkb
Ach fragt nicht was ich alles für den machen muss. Anspruchsbegründungen on mas....

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:23
von kkb
Ja ich habs ja versucht zu erläutern, jedoch will der Chef es trotzdem versuchen...... bräuchte ein Muster :(

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:35
von sansibar
Das geht gar nicht, dass du als Azubi das machen musst - dafür müssen Anwälte studieren und ein Referendariat machen und zwei Staatsexamen - mit Gruß von meiner Chefin

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:42
von AliceImWunderland
Rechtliche Ausführungen, soweit sie nicht im Rahmen der ZV oder RVG liegen, gehören nicht zur Arbeit von Azubis. Punkt.

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:46
von kkb
Hab vergessen zu sagen das ich seit Februar diesen Jahres übernommen wurde. Bin also kein Azubi mehr :( hahaha also muss ich das machen was mein Chef von mir will oder nicht? Wenn nicht habt ihr einen Tipp für mich?

Was ist mit dem Musterschreiben?

Re: Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

Verfasst: 03.12.2014, 11:54
von AliceImWunderland
Solche Begründungen hängen vom Einzelfall ab. Jeder Akte liegt ein eigener Sachverhalt zugrunde, aus dem sich die Anspruchsbegründung herleiten lässt. Ein Musterschreiben wird es hier kaum geben.