Vollstreckbare Ausfertigung - Ausfertigung beifügen

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Sveta

#1

28.11.2014, 10:16

Hallo ans Forum,

mal wieder eine dumme Frage von mir ...

Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils angefordert und eine Abschrift des Urteils beigefügt, da die Ausfertigung von meinem Chef schon abgeheftet wurde. Jetzt kam mir aber, dass ich wahrscheinlich die Ausfertigung beifügen müsste. Wird die Klausel direkt auf die Ausfertigung gesetzt oder wird eine komplett neue Ausfertigung erstellt?
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Tine Dea
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#2

28.11.2014, 10:25

Also ich weiß ja nicht, ob es hierfür eine gesetzliche Regelung gibt. Ich hatte in der Praxis schon beides. Entweder haben die mir einfach n Stempel vor die Aufschrift "Ausfertigung" gemacht mit "vollstreckbare" oder aber ich habe eine komplett neue vollstreckbare Ausfertigung erhalten... Eventuell ist das Geschmackssache des Gerichts?!
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Jupp03/11

#3

28.11.2014, 19:36

Ausheften kam nicht in Frage? :mrgreen:
tiko73

#4

28.11.2014, 19:39

Jupp, die war doch dann aber schon gelocht, sowas kann man doch nicht mehr rausschicken. Die Abschrift wurde vielleicht nur hinten in die Tasche gelegt :mrgreen:

Wobei ich sagen muss, dass ich grundsätzlich nix mitschicke, wenn ich die vollstreckbare anfordere. Und nur in gaaanz seltenen Fällen kommt ein Wisch vom Gericht, dass ich ihnen die Ausfertigung zurückschicken soll.
Jupp03/11

#5

28.11.2014, 19:43

tiko73 hat geschrieben:Jupp, die war doch dann aber schon gelocht, sowas kann man doch nicht mehr rausschicken. Die Abschrift wurde vielleicht nur hinten in die Tasche gelegt :mrgreen:

Wobei ich sagen muss, dass ich grundsätzlich nix mitschicke, wenn ich die vollstreckbare anfordere. Und nur in gaaanz seltenen Fällen kommt ein Wisch vom Gericht, dass ich ihnen die Ausfertigung zurückschicken soll.
In Hessen gehen die Uhren eben anders. :mrgreen:
MiaZ
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#6

28.11.2014, 20:36

bei uns wird (fast) alles gelocht - gab noch nie Probleme damit.
Sveta

#7

29.11.2014, 09:09

ich habe nochmals bei unserem Gericht angerufen, dort teilte man mir mit: Ich sollte ja keine Ausfertigung oder Abschrift schicken, auch das Original nicht --- es reicht ein Fax :) Soviel dazu.
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