Zeugnis

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
schnuffwi

#1

24.11.2014, 13:21

Hallo ich bin neu hier,
wollte mal hören ob jemand mir etwas zu meinem Endzeugnis sagen kann??

Herr Alex XX, geboren am XX, befand sich seit dem XX bis XX in unserer XXX in XX zur Ausbildung für den Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten.

Wir sind eine Sozietät mit fünf Berufsträgern, die übenrviegend von Verbrauchern in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht mandatiert wird.
lm Schwerpunkt war Herr XX mit der Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten betraut.
Herr XX wurde durch planmäßige Untenrueisung und praktische Tätigkeiten entsprechend dem
Ausbildungsplan des Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet. Während seiner Ausbildung besuchte Herr XX regelmäßig die Berufsschule.
Dabei hat er alle im Ausbildungsplan eines Rechtsanwaltsfachangestellten festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse erworben, so unter anderem:

• . Organisation des Büroablaufes .
• Anwendung moderner Bürokommunikationssysteme
• . Bearbeitung des täglichen Schriftverkehrs
• . Ablage und Verwaltung des Archivs .
• Posteingangsbearbeitung/ -ausgangsbearbeitung
• . Bestellwesen
• . Koordination und Vorbereitung von Besprechungen .
• Vorbereitende Buchhaltung
• . Erstellung von Kostenrechnungen nach RVG . Empfang von Mandanten
• . Entgegennahme und das Führen von Telefonaten mit Mandanten, Behörden und Gerichten

Mit lnteresse eignete sich Herr XX umfangreiche fachliche Kenntnisse an. Er hat ein sehr angenehmes
Wesen, ist immer sehr freundlich und hilfsbereit.
Auch bei hohem Termindruck war er belastbar. Er arbeitete sowohl im Team als auch eigenverantwortlich und selbständig mit guten Ergebnissen. Seine Arbeit erledigte er schnell, konzentriert und gewissenhaft. Auch die sogenannten Routinearbeiten waren bei ihm in zuverlässigen Händen.

lmmer war Herr XX eine wichtige Stütze unserer Kanztei, belastbar und sehr produktiv.
Besonders hervorzuheben war sein erfolgreicher Umgang mit unseren Mandanten. Aufgrund seines ruhigen und besonnenen Auftretens war er ein stets geschätzter Ansprechpartner, was insbesondere bei telefonischen und persönlichen Erstkontakten unserer Kanzlei sehr zu Gute kam.
Zusammenfassend bestätigen wir gerne, dass Herr XX die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllte.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und Mandanten war jederzeit einwandfrei zuvorkommend, höflich und korrekt.

Das Ausbildungsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn XX mit dem heutigen Tag.
Wir danken Herrn XX für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm auf seinem Berufs-und Lebensweg weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

XX, den XXX
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

24.11.2014, 13:32

Mir gefällt das Zeugnis gut, abgesehen von den ganzen Rechtschreibfehlern.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#3

24.11.2014, 13:47

Zusammenfassend bestätigen wir gerne, dass Herr XX die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllte.
Das ist nicht gut, besser ist "zu unserer vollsten" oder noch besser "stets zu unser vollsten", wobe auf letztere Formulierung kein Rechtsanspruch besteht.
Das Ausbildungsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn XX mit dem heutigen Tag.
Wie soll ich das verstehen? Wechselst Du innerhalb der Ausbildung die Kanzlei? Dann müsstest Du hier den Beruf in Deinem Profil noch ändern und Azubi dazu schreiben. :wink:
Wenn Du die Ausbildung abschließt, dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestand der Prüfung und nicht auf eigenen Wunsch. Auch dann, wenn man Dir angeboten hat übernommen zu werden und Du das nicht willst. 8)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
schnuffwi

#4

24.11.2014, 13:55

Sonnenkind hat geschrieben:Mir gefällt das Zeugnis gut, abgesehen von den ganzen Rechtschreibfehlern.
wo hast du welche entdeckt?
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#5

24.11.2014, 13:59

Vor allem hier:
[quote="schnuffwi"]

Wir sind eine Sozietät mit fünf Berufsträgern, übenrviegend[/color] von Verbrauchern in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht mandatiert wird.
lm Schwerpunkt war Herr XX mit der Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten betraut.
Herr XX wurde durch planmäßige Untenrueisung und praktische Tätigkeiten entsprechend dem
Ausbildungsplan des Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet. Während seiner Ausbildung besuchte Herr XX regelmäßig die Berufsschule.

[quote="schnuffwi"]

Ich habe nicht direkt auf Rechtschreibfehler überprüft, aber diese hier sind mir sofort aufgefallen!
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Schreibblitz
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1592
Registriert: 22.07.2014, 10:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

25.11.2014, 09:02

Hallo,

mich stören folgende bisher ungenannten Dinge:
- der Satz mit den Routinearbeiten. Warum wird das so explizit hervorgehoben?
- Empfang von Mandanten müsste einen eigenen Aufzählungspunkt haben
- Hast Du Mahnwesen und Zwangsvollstreckung gemacht? Dies würde dann in der Aufzählung auch noch fehlen
- Hast du den Schriftverkehr nach Diktat, nach Stichpunkten oder selbständig erledigt. Wenn du das nach Stichpunkten oder gar selbständig erledigt hast, gehört das in meinen Augen besonders hervorgehoben
- gleiches bei den Kostenrechnungen
- beim Verhalten würde mir stets besser gefallen als jederzeit


Sehr gut gefällt mir:
- [quote][/quote]
- die Dankesformel mit den Wünschen für den weiteren Berufs- und Lebensweg. Da sieht man, dass ihr im positiven auseinandergegangen seit. Zu dieser ist der AG nämlich nicht verpflichtet
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
Schreibblitz
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1592
Registriert: 22.07.2014, 10:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#7

25.11.2014, 09:04

Ups, sorry, den zitierten Satz hat es mir nicht übernommen. Da ich das zitieren leider noch nicht kann, hier nochmal in kopierter Form: :pfeif

Besonders hervorzuheben war sein erfolgreicher Umgang mit unseren Mandanten. Aufgrund seines ruhigen und besonnenen Auftretens war er ein stets geschätzter Ansprechpartner, was insbesondere bei telefonischen und persönlichen Erstkontakten unserer Kanzlei sehr zu Gute kam.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#8

25.11.2014, 09:29

schnuffwi hat geschrieben: Während seiner Ausbildung besuchte Herr XX regelmäßig die Berufsschule.
Also ich kenne das noch so, dass alles, was eigentlich selbstverständlich ist, wie Pünktlichkeit usw., nicht gesondert hevorgehoben werden sollte. Wenn ich mir das mit der Berufsschule so durchlese (was ja in der Ausbildung eine Selbstverständlichkeit ist) würde ich eher auf den Gedanken kommen, das genau das Gegenteil der Fall war...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Schreibblitz
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1592
Registriert: 22.07.2014, 10:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#9

25.11.2014, 09:33

Zu meiner Zeit war das in der Berufsschule so, dass im Zeugnis die entschuldigten Fehltage eingetragen waren. Weiß ja nicht, ob das heute auch noch so ist. Aber wenn das noch immer so ist, lässt sich ja daraus schon ablesen, wie regelmäßig oder unregelmäßig man die Berufsschule besucht hat. Das kenne ich auch noch so, dass die selbstverständlichen Dinge nicht extra hervorgehoben werden. Drum stört mich auch das mit den Routinearbeiten so. Warum werden diese arbeiten, die ja jeder so im Laufe seines Arbeitstages erledigt, extra noch mit aufgeführt.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
Benutzeravatar
Tine Dea
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 628
Registriert: 23.05.2012, 09:52
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Advoline
Wohnort: Erfurt

#10

25.11.2014, 09:42

Also in Thüringen werden nicht nur die entschuldigten Fehltage im Zeugnis eingetragen. Die gehen hier soweit, dass auch unentschuldigte Tage und sogar STUNDEN (!!!), egal ob entschuldigt oder unentschuldigt, eingetragen werden.... (Man kann es auch n bisschen übertreiben, zumal bei uns kein Azubi entschuldigt wird, wenn er ausnahmsweise mal in die Kanzlei muss, anstatt in die Schule...)
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Antworten