Hallo,
wir haben, um die Vejährung zu hemmen, einen Mahnbescheid fristgerecht eingereicht..(Die Frist lief am 06.11.2014 ab).
Ich habe dann heute dort angerufen, weil uns immer noch keine Kostenrechnung vorliegt.
Man teilte mir mit, dass eine Monierung auf dem Weg zu uns sei :/
Ist die Sache nun docht verjährt?
LG MJ
Verjährungshemmung durch MB- Was ist bei Monierung?
- Andy66
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1. Der Schuldner muss die Verjährung einwenden. Das Gericht wird das wohl kaum von Amts wegen prüfen. So lange also kein Widerspruch eingelegt wird, ist das nicht relevant.
2. Bei der Monierung kommt es darauf an, was beanstandet wird. Siehe auch § 167 ZPO Zöller Rn 10 ff zu § 167
2. Bei der Monierung kommt es darauf an, was beanstandet wird. Siehe auch § 167 ZPO Zöller Rn 10 ff zu § 167
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt