Verhandlungstermin trotz Mandatsniederlegung

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Die_Mone
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#1

18.11.2014, 12:37

Hallo liebe FoReNo's!

Ich habe da eine Frage, worauf ich noch nicht die ganz genaue Antwort gefunden habe...
Es geht darum, dass wir einen Mandanten im Unterhaltsverfahren vertreten.
Da sich der Mandant aber schon mehr als 6 Monate nicht mehr gemeldet hat und auch unsere Vorschussrechnung nicht gezahlt hat und auf keine Mail/ Post antwortet, haben wir nunmehr das Mandant niedergelegt, was auch nicht m. E. zur Unzeit geschehen ist, da das Mandat bereits im September niedergelegt wurde.
Nunmehr ist am 07.01. Verhandlungstermin.
Meine Frage ist, muss der RA zum Termin trotz Mandatsniederlegung? Ich weiß zwar das wir noch zustellungsbevollmächtigt sind, aber muss der RA zu dem Termin? Es hat sich noch kein anderer RA bestellt.

Vielen Dank schon einmal jetzt für eure Hilfe! ;-)
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Soenny
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#2

18.11.2014, 12:46

An den Ex-Mandanten schicken per Einschreiben/Rückschein, nochmaliger Hinweis, daß eine Vertretung durch euch nicht erfolgt und er für ausreichende Vertretung sorgen muß.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

18.11.2014, 14:25

OKAY :thx :thx :thx
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#4

18.11.2014, 14:50

Aber nochmal, mein Chef muss dann also auf jeden Fall zu dem Termin?!

Wir haben dem Mandanten natürlich schon geschrieben das er sich einen neuen Anwalt suchen muss....!
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Pepples
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#5

18.11.2014, 15:02

Nein, er muss dann eben nicht zu dem Termin. Das sollte Dein Chef aber eigentlich wissen. :pfeif
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#6

18.11.2014, 15:04

sollte....! :mrgreen: dafür hat er mich/ uns ja.... :wink:
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#7

18.11.2014, 15:38

Naja, Du bist noch Azubi laut Deinem Profil, Du solltest eigentlich von ihm lernen ... sofern keine Refa da sein sollte. :wink:
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