Klagantrag EMA/GVZ-Kosten

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Hushabye
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#1

24.10.2014, 12:28

Hallo zusammen,

ich stehe total auf dem Schlauch finde aber auch keine Hilfe, deswegen muss ich ein neues Thema öffnen.

Ich soll Klage erheben. Vorgerichtlich sind uns Kosten für eine EMA und Zustellungskosten für den GVZ entstanden.

Mit in den Klageantrag aufgenommen habe ich bis jetzt die vorgerichtlichen Anwaltskosten. Kann/muss ich diese weiteren vorgerichtlichen Kosten EMA und GVZ auch mit in den Klageantrag aufnehmen oder erfolgt das erst bei der Kostenfestsetzung?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG
Hushabye
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Liesel
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#2

24.10.2014, 12:31

Alle Kosten die vorgerichtlich angefallen sind, können nicht im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden. Daher sind diese mit einzuklagen.
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gabrielle
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#3

24.10.2014, 12:37

aber doch nur als Nebenforderung, oder etwa nicht. Die Kosten wirken sich also nicht streitwerterhöhend aus.
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Liesel
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#4

24.10.2014, 12:43

Richtig. Von HF hatte ich auch nichts geschrieben. :wink:
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#5

24.10.2014, 13:20

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Und packe ich das alles in einen Antrag, also EMA - GVZ - vorg. Anwaltskosten? Oder ist das egal?
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Liesel
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#6

24.10.2014, 13:21

Kannst du in einen Antrag packen.
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#7

24.10.2014, 13:25

Danke Liesel, dann kann ich ja jetzt mal loslegen.

Schönes Wochenende Euch!
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rena
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#8

20.03.2020, 10:55

Hallo liebes Forum,

die EMA-Kosten wurden in unserer Klage vergessen, können diese im KFA noch mit reingenommen werden? :-?
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Adora Belle
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#9

20.03.2020, 11:08

Nicht wenn es vorgerichtliche Kosten waren. Ihr könnt es versuchen mit dem Argument, dass die EMA zur Klagevorbereitung notwendig war.
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rena
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#10

20.03.2020, 11:26

Das ist eine gute Idee, vielen Dank :thx
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