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lisa1902
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#1
22.10.2014, 10:21
Hallo, stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch
Man kann doch außergerichtliche Mahngebühren des Mandanten (Einzelfirma) mit in den Mahnbescheid als unverzinsliche Kosten (Mahngebühren) aufnehmen oder?
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
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Sonnenkind
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#2
22.10.2014, 10:24
Ja, du kannst diese unter Mahngebühren eingeben.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)