Mahngebühren des Mandanten in den Mahnbescheid

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lisa1902
Kennt alle Akten auswendig
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#1

22.10.2014, 10:21

Hallo, stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch :shock:

Man kann doch außergerichtliche Mahngebühren des Mandanten (Einzelfirma) mit in den Mahnbescheid als unverzinsliche Kosten (Mahngebühren) aufnehmen oder?
"Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat."
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

22.10.2014, 10:24

Ja, du kannst diese unter Mahngebühren eingeben.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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