Verwaltungsrecht
Verfasst: 12.10.2014, 17:46
Hallo @ll,
wir haben eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für erledigt erklärt. Das Gericht hat entschieden, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Gleichzeitig hat es die Hinzuziehung der RAin für notwendig erklärt. Ist das nicht überflüssig? Oder kann ich die Kosten für das Widerspruchsverfahren jetzt bei der Behörde einfordern? Verstehe ich nicht. Sind doch auch gegeneinander aufgehoben. Oder heißt das versteckt: Fürs Widerspruchsverfahren müssen die zahlen. Mann o mann.