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Verwaltungsrecht

Verfasst: 12.10.2014, 17:46
von Ida Magdalene
:wink2 :wink2 :wink2
Hallo @ll,

wir haben eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für erledigt erklärt. Das Gericht hat entschieden, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Gleichzeitig hat es die Hinzuziehung der RAin für notwendig erklärt. Ist das nicht überflüssig? Oder kann ich die Kosten für das Widerspruchsverfahren jetzt bei der Behörde einfordern? Verstehe ich nicht. :pfeif :roll: Sind doch auch gegeneinander aufgehoben. Oder heißt das versteckt: Fürs Widerspruchsverfahren müssen die zahlen. Mann o mann.

Re: Verwaltungsrecht

Verfasst: 13.10.2014, 17:29
von LuzZi
Die Hinzuziehung bezieht sich auf die außergerichtlichen Kosten. Die kannst du nun der Behörde in Rechnung stellen.

Re: Verwaltungsrecht

Verfasst: 17.10.2014, 09:55
von Ida Magdalene
:wink1 :wink2

WIRKLICH? Obwohl die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden? Bist du ganz sicher? ich will ja nicht zweiflerisch sein, aber .....???? :huepf

Re: Verwaltungsrecht

Verfasst: 19.10.2014, 22:47
von Jupp03/11
Ida Magdalene hat geschrieben::wink1 :wink2

WIRKLICH? Obwohl die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden? Bist du ganz sicher? ich will ja nicht zweiflerisch sein, aber .....???? :huepf
Deine Berufsbezeichnung sollte schleunigst überdacht werden.

Re: Verwaltungsrecht

Verfasst: 20.10.2014, 06:42
von Soenny
Ich mache hier mal zu und erwarte eine PN, welchen Beruf du jetzt wirklich ausübst"