Kostenfestsetzung bzw. Kostenausgleich

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Würmchen
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#1

09.10.2014, 18:37

Hallöchen,

das Thema "Kosten" ist für mich nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln, daher habe ich folgende Frage an Euch (ich weiß, dass ich das wissen sollte, weiß es dennoch nicht.... :oops: ):
Wenn ich einen Kostenfestzsetzungsantrag stelle, muss ich diesen dann auch ins Aktenkonto buchen? Oder bekommt der Mandant eine Rechnung von uns, die ihm dann gutgeschrieben wird, wenn der Gegner bezahlt hat???
Und wie sieht das bei einem Kostenausgleichsantrag aus? Denn hier stimmt ja der Betrag, den uns eine Gegenseite zu zahlen hat, nicht mit der Höhe unserer tatsächlich entstandenen Kosten überein, falls die Gegenseite überhaupt etwas zu zahlen hat....
..sorry, dass ich so doofe Fragen stelle, wäre Euch trotzdem sehr dankbar, könntet ihr mich hier ein wenig aufklären..
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Soenny
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#2

09.10.2014, 18:41

Kostenschuldner ist immer und ausschließlich der Mandant. Die Rechnung ist auf ihn ausgestellt und entweder er bekommt sie oder eine RSV zum Ausgleich.

KFA wird nicht ins Aktenkonto gebucht. Erstattungen von wem auch immer auf Kosten werden an den erstattet, der sie gezahlt hat. Ausnahme ist hier nur z.B. die vom Mandanten gezahlte Selbstbeteiligung die dem sog. Quotenvorrecht unterliegt, dazu kannst du ja mal hier im Forum über die Suchfunktion nachlesen ;)
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#3

09.10.2014, 18:52

Ok. Das heißt in der Praxis: sobald der KfB da ist, fordere ich den Gegner zu Zahlung auf, der Mdt. bekommt unsere Rechnung, wir erstatten ihm dann, sofern unsere Rechnung und KfB betragstechnisch identisch, nach Zahlung der Gegenseite nur noch die Zinsen, die angefallen sind..?
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Soenny
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#4

09.10.2014, 18:56

Also ich warte nicht, bis der Gegner mal irgendwann zahlt. Wie gesagt, Kostenschuldner ist der Mandant, Rechnung an den oder die RSV, die sollen zahlen. Wenn der KFB da ist, Gegner auffordern oder in die ZV und falls Zahlungen kommen, erstatten, aber nicht warten bis mal wer zahlt. Die Rechnung geht nach abrechnungsreife an den Mandanten. Ich weiß, daß sehr viele Kanzleien es so machen, wie du schreibst, ich habe allerdings keine Lust später dem Geld hinterherzulaufen, wenn die Gegenseite nicht zahlen will oder kann.
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#5

09.10.2014, 19:02

Stimmt..hast recht, werde ich mir merken! :smile:
sansibar
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#6

10.10.2014, 07:49

Ich mache meist Rechnung an Mandanten und KFA gleichzeitig - aus dem gleichen Grund wie JSanny. Ist zwar im Zweifel mehr Bucherei, aber wir wollen auch nicht warten, bis irgendwann der Beschluss und dann irgendwann das Geld kommt.
Grüße - sansibar
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#7

10.10.2014, 08:17

wir machen es auch so wie sansibar
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#8

10.10.2014, 14:17

Ich mache es auch so wie sansibar. Da wir keine RA-Software benutzen, ist das für mich auch deshalb einfacher, weil ich die Gebührenaufstellung dann einfach kopieren kann. Rg. an den Mandanten geht raus, und das Geld aus dem KFB leiten wir dann weiter, wenn es da ist.

Als ich hier angefangen habe, hatten wir mal eine Akte, da habe ich ständig (auf Chefs Anweisung) das, was grad reinkam (von der RSV des Mandanten bzw. vom Gegner aus Urteil u. KFB) mit den laufenden Rechnungen an den Mandanten verrechnet. Das war ein ewiges Hin und Her über ein Jahr (sagte ich schon, dass wir keine Software für sowas haben? :roll: ), mit dem Erfolg, dass es am Ende auch nicht stimmte. Außerdem musste ich ständig die seltsamen Geldein- und -ausgänge mit unserem Steuerberater klären. :roll: Seitdem wird nix mehr verrechnet, sondern weitergeleitet und Rechnungen geschrieben. ;)
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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