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Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 19.11.2018, 14:38
von Adora Belle
Eben. wie läuft das denn in Sozietäten? Da guckt ja sicher nicht jeder Anwalt selbst, sondern auch eine ReFA für alle?

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 19.11.2018, 15:13
von Pitt
In der Sozietät gibt es die Möglichkeit der Kanzleisicht, wo man sich alle Postfächer der RAe. ansehen kann, die einem die entsprechenden Zugriffsrechte erteilt haben. Das wäre auch etwas für den freien Mitarbeiter hier. Für Urlaubsvertretungen gibt es z. B. auch zeitlich begrenzte erweiterte Zugangsberechtigungen, damit der Kollege nicht nur Posteingänge checken und exportieren, sondern auch aus dem Postfach des Kollegen heraus Schriftsätze mit qeS versenden kann. Ebenso kann die ReFa die vom Postfachinhaber qualifiziert elektronisch signierten Schrifsätze aus dessen Postfach heraus versenden. Bei der Frage, ob es für die RA-Kammer OK ist, dass ein RA quasi auf Dauer das Postfach eines Kollegen nutzt, indem er die von ihm selbst erstellten und qualifziert elektronisch signierten Schriftsätze aus dem Postfach des Kollegen heraus versendet, muss ich allerdings passen. Mir fällt aber auch keine andere Lösung für freie Mitarbeiter ein.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 19.11.2018, 15:31
von Lämmchen
Adora Belle hat geschrieben:
19.11.2018, 14:38
Eben. wie läuft das denn in Sozietäten? Da guckt ja sicher nicht jeder Anwalt selbst, sondern auch eine ReFA für alle?
Bei uns ist es so, dass jede ReFa in die Postfächer der Anwälte schaut, für die sie arbeitet. Ich denke, wenn das erst richtig läuft, ist das anders auch gar nicht händelbar. Wenn ich mir überlege, ich müsste hier in 50 Postfächer schauen und da dann auch entsprechend die Dateien hochladen, würde ich mich wohl erschießen. :ohnmacht

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 19.11.2018, 16:38
von Coco Lores
Jetzt nochmal für mich als Dummi :oops: : Ein RA, der als freier Mitarbeiter irgendwo arbeitet, ist doch trotzdem ein RA, der bei einer Kammer registriert ist oder? Hat er dann nicht ohnehin ein eigenes Postfach?

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 19.11.2018, 16:47
von sh161
Coco Lores hat geschrieben:
19.11.2018, 16:38
Jetzt nochmal für mich als Dummi :oops: : Ein RA, der als freier Mitarbeiter irgendwo arbeitet, ist doch trotzdem ein RA, der bei einer Kammer registriert ist oder? Hat er dann nicht ohnehin ein eigenes Postfach?
:thx Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 19.11.2018, 17:22
von Adora Belle
Natürlich hat er ein eigenes Postfach. Aber es stellt sich die Frage ob es sinnvoll ist, Zustellungen an dieses Postfach vornehmen zu lassen, wenn er für eine andere Kanzlei/einen anderen Anwalt tätig wird, und nicht auf eigenen Namen und Kanzlei. Dann müsste er nämlich seinem Auftraggeber Zugriffsrechte auf sein beA geben. Das halte ich, schon mit Blick auf Verschwiegenheitspflichten, nicht für die beste Lösung. Was ist denn bei einem freien Mitarbeiter, der für mehrere Kanzleien arbeitet? Die sehen dann alle jeweils all seine komplette beA-Korrespondenz.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 20.11.2018, 08:57
von Coco Lores
Ok jetzt verstehe ich das Problem etwas besser :pfeif

Dazu fällt mir nur ein, dass der RA als freier Mitarbeiter dann wohl den Schriftsatz mit der qeS versehen über eine Mitarbeiterin der Kanzlei versenden sollte. Oder, was doch auch gehen dürfte, die Posteingänge aus seinem Postfach einfach an die jeweiligen Kanzleien weiterleiten.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 14.02.2019, 10:45
von AliceImWunderland
sunny84 hat geschrieben:
16.11.2018, 15:50
Was die Kosten für die Ausdrucke bei Gericht angeht: Bei uns wird da bisher nichts berechnet, weil es dafür wohl keine gesetzliche Grundlage gibt. Wird also alles schön auf Staatskosten ausgedruckt...
Ich frage mal kurz in die Runde: Ist es bei Euch immer noch so, dass die Gerichts für die über beA übermittelten Schriftsätze nichts berechnen? Ich habe nur etwas Angst, dass irgendwann die dicke Rechnung vom Gericht kommt. Weil man über beA ja auch nur das Original nebst Anlagen übersendet und keine Abschriften und das Gericht alles selbst ausdrucken muss.

Bei uns die Gerichte vor einiger Zeit dazu übergegangen, für die an das Gericht versendeten Faxe 0,50 Euro pro Seite zu berechnen. Vor allem kamen die Rechnungen für die Faxe immer recht spät, teilweise Monate, nachdem die Sache abgeschlossen war und man die Akte schon längst mit dem Mandanten abgerechnet hat. Ich habe die Befürchtung, dass das mit dem beA auch so kommen wird.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 14.02.2019, 10:51
von Crydea
Also bisher wurde uns nichts berechnet. Die drucken sogar in Farbe aus. Haben letztens eine einstweilige Verfügung zurückbekommen, welche wir per beA eingereicht hatten. Sind ja richtig dicke Packen. Und die Anlagen waren alle schön in bunt :mrgreen:

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 14.02.2019, 12:02
von Coco Lores
Wir haben bislang auch keine Rechnung erhalten. Das wäre ja echt richtig krass, wenn das Monate später käme :schock