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Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 14:55
von TipsyJersey
Ich glaube, da bleibt es abzuwarten, wie die Gerichte es handhaben und ggfs. entsprechend dagegen vorzugehen... Hier ist z.B. die Meinung, dass Kosten nicht erhoben werden können:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-b ... 16978.html

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 15:04
von Crydea
Ich habe jetzt im Münchener Kommentar nachgelesen. demnach fallen keine Kosten an.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 15:14
von TipsyJersey
Prütting und Geisler sehen das im Prütting/Gehrlein anders

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 15:18
von Crydea
Da bleibt ja dann nur abzuwarten, was die Gerichte letztlich draus machen.

Ich hab zu dem einen RA schon gesagt, dass ich nur drauf warte, bis das erste Gericht uns die Kosten aufdrückt.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 15:20
von TipsyJersey
Man sollte da wohl gerade jetzt am Anfang besser differenzieren, ob der Gegner anwaltlich vertreten ist oder nicht ... zur Sicherheit ... und dann abwarten, was die Zukunft an Entscheidungen bringt

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 16:11
von Coco Lores
Und wie ist das mit den beglaubigten und einfachen Abschriften? Muss ich jeden Schriftsatz einzeln als Anlage beifügen und wie kennzeichne ich die beglaubigte Abschrift als solche?

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 16:14
von Crydea
Bei elektronischer Übersendung sind keine Abschriften beizufügen

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 15.11.2018, 16:14
von TipsyJersey
Man schickt nur noch das Original mit Anlagen übers beA ans Gericht. Wenn eine Versendung per Post notwendig ist, muss das Gericht die notwendigen Abschriften für die Zustellung selbst anfertigen

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 16.11.2018, 09:39
von Coco Lores
Super :thx !

Das erklärt auch die kleine Diskussion über meiner Frage zu den Kosten. Ich hatte nur die Antwort schon eingetippt und kam nicht dazu sie abzuschicken :pfeif

Ok also schicke ich nur das Original mit der Bitte um Fristverlängerung ohne begl. und einfache Abschrift mit qeS ans Gericht! Mal schauen ob das klappt!

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 16.11.2018, 10:10
von Lämmchen
TipsyJersey hat geschrieben:
15.11.2018, 16:14
Man schickt nur noch das Original mit Anlagen übers beA ans Gericht. Wenn eine Versendung per Post notwendig ist, muss das Gericht die notwendigen Abschriften für die Zustellung selbst anfertigen
Das ist so völlig richtig und ich handhabe das auch so. Nur wenn es auf markierte farbige Flächen z. B. ankommt, schicken wir tatsächlich die Anlagen ausgedruckt und in Farbe noch hinterher, nachdem sich einige Richter schon beschwert haben, dass in Berlin alles aut dem s/w-Kopierer auf "Klopapier" ausgedruckt wird. Ich finde, da ist man so zwischen Baum und Borke. Es ist richtig, dass wir eigentlich keine Anlagen/Kopien extra einreichen müssen. Aber man "verärgert" schon ganz schnell die Richter, wenn man weiß, dass für sie das Arbeiten so eigentlich nicht möglich ist.