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Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 03.09.2015, 17:08
von Maddien
Wir haben nun erstmal die Basiskarte zur Einrichtung bestellt. Eine Signaturkarte ist hier noch vorhanden und läuft ohnehine bis 2018. Postfach einrichten und ab 01.01.2016 gucken was kommt...

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 03.09.2015, 17:40
von karinaannika
Also wenn der Anwalt nicht nur eine Basiskarte zum Abholen sondern eine Signaturkarte zum Versenden hat, dann darf er die m. E. keinesfalls aus der Hand geben. Verglichen mit dem Risiko sollte eigentlich eine extra Mitarbeiterkarte für uns im Sekretariat nicht zu teuer sein.
Übrigens hab ich gerade in meinem Programm eine Meldung bekommen, dass es jetzt auch einen kurzen Film zum beA und den Karten gibt. Der Link ist hier zu finden, etwas weiter unten auf der Seite, als letzter Absatz unter der Überschrift "Erstregistrierung mit der beA-Karte": http://erv.kanzleirechner.de

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 04.09.2015, 09:04
von Geniesserin
Danke für den Link, karinaannika.

Ich finde den Film recht hilfreich, bin aber über die Aussage gestolpert, dass "nicht schriftformgebundene Anträge und qualifiziert signierte Schriftsätze bei Gericht ab 2016" eingereicht werden können. Könnte demnach auch ein Antrag auf Erteilung einer Ausfertigung mit Rechtskraftzeugnis o.ä. mit der Basiskarte eingereicht werden?

Was die Mitarbeitersignaturkarte angeht, halte ich sie zwar für besser, aber ob das die RAe auch so sehen...

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 04.09.2015, 10:14
von tiko73

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 04.09.2015, 11:46
von Geniesserin
Geniesserin hat geschrieben:Zum Thema Kartenlesegerät:

Das von uns verwendet findet sich in der Auflistung der Bundesnetzagentur wieder, allerdings kann ich nicht prüfen, welche Firmware unser Gerät hat.
Das Gerät wurde 2010 gekauft und die Liste sieht eine Version von 2007 vor, also müsste es passen. Aber etwas unruhig bin ich dennoch.

:patsch :oops: Ok, im Chaos des Einrichtens meines neuen Rechners ist die Installation der Treibersoftware vergessen worden. Habe das gerade nachgeholt und festgestellt, dass Firmware 5.10 drauf ist, also alles nach Bundesnetzagentur. *puh

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 04.09.2015, 11:55
von kiero7074
Hallo.

Ich mal eine kurze Frage zu der beA-Karten-Bestellung:
Da wir bereits eine Signaturkarte haben (für das Notariat, welches wir auch für MB pp. nutzen) brauchen wir nur eine Basiskarte.
Diese wollte ich nun bei der BNotK online bestellen. Ist ja auch kein Problem.
Nur gibt es da ein Feld mit EGVP. Was muss da rein? Muss da was rein?
Wenn ich da die Nr. von unserem Postfach angebe, sagt mir die Page, dass das nicht korrekt ist.
Stelle mich vielleicht etwas dusselig an, weiß aber nicht, was oder ob da rein soll.
Kann mir da einer weiterhelfen?

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 04.09.2015, 12:28
von Maddien
Hm, ich konnte da noch gestern problemlos unsere EVGP Postfachnummer eintragen.

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 07.09.2015, 12:38
von leoniemaus5
Mal eine andere Frage. Wie ernst nehmen Eure Chefs das ganze Procedere wegen beA? Ich höre die ganze Zeit von meinem Chef noch: Ach bis 2018, da haben wir noch Zeit...

Mich verunsichert das alles schon etwas. Besonders haben wir RAM aber keine Signaturkarte als normale Kanzlei. MB's etc sind bisher immer noch ausgedruckt und per Post versandt worden.

Lieben Gruß T

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 07.09.2015, 12:47
von Maddien
leoniemaus5 hat geschrieben:Ach bis 2018, da haben wir noch Zeit...
Das sagen sie bei Euch dann genau so lange, bis Ihr einen Haftungsfall wegen nicht beachteter Zustellung über das Postfach habt :)

Re: Anwaltspostfach bei der BRAK

Verfasst: 07.09.2015, 12:50
von Rechtsfachwirt
FAKT IST, dass es für die Anwälte verpflichtend ab dem 01.01.2016 eingerichtet sein muss und diese zur Nutzung verpflichtet sind.

Wobei hier "NUTZUNG" wohl ein sehr subjektiver Begriff ist. Es müssen hier die eingehenden Poststücke abgerufen und beachtet werden. Mit anderen Stellen korrespondieren muss man nicht können. Dies geschieht dann erst später, wenn alle Gericht verpflichtend umgestellt haben.