EGVP war ja bislang auch keine Pflicht (wir haben das hier auch nicht).
Aber das beA ist Pflicht und darum muss sich jeder RA kümmern, da ansonsten Haftungsfälle eintreten können, wenn deshalb Fristen versäumt werden.
Denn ab 1.1.16 ist jeder RA verpflichtet die Eingänge im beA zu prüfen und zu beachten.
Anwaltspostfach bei der BRAK
- Muschel
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Hallo, ich bin mit dem ganzen elektronischen Zeug nicht so fit. Hab heute das Schreiben zur Bestellung der Karte erhalten.
War auch schon auf der dementsprechenden Seite um mich schlau zu machen. Hab dennoch Fragen (bei deren Antworten blicke ich nicht durch):
- Basis Karte oder mit Signatur? welche bestellt ihr? Gleich die mit Signatur?
- Was ist das Mitarbeiterzertifikat? Benötigt man das und wenn ja wofür?
- Brauche ich auch eine Mitarbeiterchipkarte?
Ich denke einige von euch sind sehr viel bewanderter in dieser Angelegenheit und können mir verständlich erklären was wozu benötigt wird.
Besten Dank schon mal im Voraus.
War auch schon auf der dementsprechenden Seite um mich schlau zu machen. Hab dennoch Fragen (bei deren Antworten blicke ich nicht durch):
- Basis Karte oder mit Signatur? welche bestellt ihr? Gleich die mit Signatur?
- Was ist das Mitarbeiterzertifikat? Benötigt man das und wenn ja wofür?
- Brauche ich auch eine Mitarbeiterchipkarte?
Ich denke einige von euch sind sehr viel bewanderter in dieser Angelegenheit und können mir verständlich erklären was wozu benötigt wird.
Besten Dank schon mal im Voraus.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
1. Hängt davon ab, was ihr schon habt. Wenn ihr schon eine Signaturkarte habt, dann könnt ihr die auch weiterhin benutzen. Dann reicht die Basis-Karte um das beA einzurichten.Muschel hat geschrieben:- Basis Karte oder mit Signatur? welche bestellt ihr? Gleich die mit Signatur?
- Was ist das Mitarbeiterzertifikat? Benötigt man das und wenn ja wofür?
- Brauche ich auch eine Mitarbeiterchipkarte? .
2. Das Mitarbeiterzertifikat ist dafür da, dass auch du dich, wenn du entsprechende Berechtigungen vom RA erhältst, damit im beA des RA anmelden und Post sichten, ausdrucken, speichern oder was auch immer, eben was du machen darfst/sollst, kannst.
3. Nein, es gibt wohl auch ein Softwarerzertifikat mit dem das geht. Im Seminar wurde aber gesagt, dass das weniger sicher ist und daher nochmal extra irgendwie geschützt werden soll/muss.
- Muschel
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Danke für die Antwort tiko. Also bisher haben wir überhaupt keine Karte (sind eher altmodische Kanzlei die Schriftsätze noch per Post oder eventuelle vorab per Fax versendet). Also ist die Karte mit Signatur sinnvoller für uns?
Ich arbeite für 2 RA. D.h. beide benötigen ja eine Karte. Wie sieht das mit einem Kartelesegerät aus? Braucht dort auch jeder eins?
Ich arbeite für 2 RA. D.h. beide benötigen ja eine Karte. Wie sieht das mit einem Kartelesegerät aus? Braucht dort auch jeder eins?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Das habe ich unseren RAe auch gesagt, begeistert sind sie dennoch nicht. Eine Karte mit Signierfunktion werden wir brauchen, die für EGVP läuft praktischweise Ende des Jahres aus und dann bräuchten wir - theoretisch - noch 3 Basiskarten.tiko73 hat geschrieben:
Aber das beA ist Pflicht und darum muss sich jeder RA kümmern, da ansonsten Haftungsfälle eintreten können, wenn deshalb Fristen versäumt werden.
Denn ab 1.1.16 ist jeder RA verpflichtet die Eingänge im beA zu prüfen und zu beachten.
Ich werde die Sachen mal anwaltsgerecht zusammenstellen und dann vorlegen, wenn sie nicht wollen - ....
Abgesehen von Karten braucht man ja unter Umständen auch mehrere Lese-/Signaturgeräte, wir haben hier ja mehrere Räume in denen Fachangestellte sitzen. Welch ein Spaß
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ha, wenn die sich dann alle um das eine Gerät tummeln wollen das wird ein Spaß (und was, wenn das mal kaputt geht?)
Ich würde die mit Signatur nehmen (werden wir hier wohl auch machen). Es wird auch empfohlen eine 2. Signaturkarte zu besorgen, falls eine mal "ausfällt", was wohl hin und wieder vorkommt und es dann (mit Glück) erst wieder funktioniert, wenn man den Rechner einmal komplett neu startet (was ja nun auch Zeit kosten kann, gerade wenn es dann wieder eilig ist, weil kurz vor knapp).Muschel hat geschrieben:Danke für die Antwort tiko. Also bisher haben wir überhaupt keine Karte (sind eher altmodische Kanzlei die Schriftsätze noch per Post oder eventuelle vorab per Fax versendet). Also ist die Karte mit Signatur sinnvoller für uns?
Ich arbeite für 2 RA. D.h. beide benötigen ja eine Karte. Wie sieht das mit einem Kartelesegerät aus? Braucht dort auch jeder eins?
Kartenlesegerät reicht eigentlich eins. Das kann man dann ja auf jedem Rechner einrichten und bei Bedarf einstöpseln. Wobei ich hier schon hoffe, dass wir uns mehrere holen, weil wir hier sonst mit der ganzen Umstöpselei irgendwann am Rad drehen werden, ich kenn den Laden doch
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Geniesserin hat geschrieben:
Das habe ich unseren RAe auch gesagt, begeistert sind sie dennoch nicht. Eine Karte mit Signierfunktion werden wir brauchen, die für EGVP läuft praktischweise Ende des Jahres aus und dann bräuchten wir - theoretisch - noch 3 Basiskarten.
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Es reicht nicht nur eine Signaturkarte sondern man benötigt zusätzlich noch die Basiskarte? Dachte mit der beA-Karte Signatur kann man sich auch anmelden aber eben auch Schriftsätze versenden etc.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Habe mich auch schon gefragt, wie das praktisch ablaufen soll. Vielleicht stelle ich an den Tisch, an dem der Postausgang bearbeitet wird, einen extra PC, der dann das Lesegerät hat und nur zum Versand über beA genutzt wird....hmm...
läuft...