Anwaltspostfach bei der BRAK

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TipsyJersey
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#761

15.11.2018, 14:55

Ich glaube, da bleibt es abzuwarten, wie die Gerichte es handhaben und ggfs. entsprechend dagegen vorzugehen... Hier ist z.B. die Meinung, dass Kosten nicht erhoben werden können:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-b ... 16978.html
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Crydea
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#762

15.11.2018, 15:04

Ich habe jetzt im Münchener Kommentar nachgelesen. demnach fallen keine Kosten an.
TipsyJersey
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#763

15.11.2018, 15:14

Prütting und Geisler sehen das im Prütting/Gehrlein anders
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Crydea
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#764

15.11.2018, 15:18

Da bleibt ja dann nur abzuwarten, was die Gerichte letztlich draus machen.

Ich hab zu dem einen RA schon gesagt, dass ich nur drauf warte, bis das erste Gericht uns die Kosten aufdrückt.
TipsyJersey
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#765

15.11.2018, 15:20

Man sollte da wohl gerade jetzt am Anfang besser differenzieren, ob der Gegner anwaltlich vertreten ist oder nicht ... zur Sicherheit ... und dann abwarten, was die Zukunft an Entscheidungen bringt
Coco Lores
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#766

15.11.2018, 16:11

Und wie ist das mit den beglaubigten und einfachen Abschriften? Muss ich jeden Schriftsatz einzeln als Anlage beifügen und wie kennzeichne ich die beglaubigte Abschrift als solche?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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#767

15.11.2018, 16:14

Bei elektronischer Übersendung sind keine Abschriften beizufügen
TipsyJersey
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#768

15.11.2018, 16:14

Man schickt nur noch das Original mit Anlagen übers beA ans Gericht. Wenn eine Versendung per Post notwendig ist, muss das Gericht die notwendigen Abschriften für die Zustellung selbst anfertigen
Coco Lores
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#769

16.11.2018, 09:39

Super :thx !

Das erklärt auch die kleine Diskussion über meiner Frage zu den Kosten. Ich hatte nur die Antwort schon eingetippt und kam nicht dazu sie abzuschicken :pfeif

Ok also schicke ich nur das Original mit der Bitte um Fristverlängerung ohne begl. und einfache Abschrift mit qeS ans Gericht! Mal schauen ob das klappt!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Lämmchen
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#770

16.11.2018, 10:10

TipsyJersey hat geschrieben:
15.11.2018, 16:14
Man schickt nur noch das Original mit Anlagen übers beA ans Gericht. Wenn eine Versendung per Post notwendig ist, muss das Gericht die notwendigen Abschriften für die Zustellung selbst anfertigen
Das ist so völlig richtig und ich handhabe das auch so. Nur wenn es auf markierte farbige Flächen z. B. ankommt, schicken wir tatsächlich die Anlagen ausgedruckt und in Farbe noch hinterher, nachdem sich einige Richter schon beschwert haben, dass in Berlin alles aut dem s/w-Kopierer auf "Klopapier" ausgedruckt wird. Ich finde, da ist man so zwischen Baum und Borke. Es ist richtig, dass wir eigentlich keine Anlagen/Kopien extra einreichen müssen. Aber man "verärgert" schon ganz schnell die Richter, wenn man weiß, dass für sie das Arbeiten so eigentlich nicht möglich ist.
Liebe Grüße

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