Anwaltspostfach bei der BRAK

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paralegal6
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#141

16.09.2015, 17:56

Natürlich darf man alleine nichts signieren, ich denke aber nicht dass sich in der Praxis der RA an den PC setzt und das wirklich alles selber verschickt ??? Bei Mahnbescheiden guckt er ja auch nur rauf und sagt kann weg, ich denke das wird nicht nur bei uns so sein. (ganz inoffiziell gesprochen)
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Bini Bernd
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#142

17.09.2015, 19:38

Hallo,

Ich hätte da auch noch Fragen, und zwar

1. Was passiert mit Orgingalen. Z.B. wird die vollstreckbare Ausfertigung weiterhin per Post versandt? Was, wenn wir eine eidesstattlich Erklärung im Original vorlegen müssen? Wie ist es mit Zwangsvollstreckungsaufträgen und PfÜBs, auch über beA?

2. Entstehen Mehrkosten, wenn man zuerst die Basiskarte bestellt und später die Signatur heruntergeladen wird im Gegensatz wenn ich sofort die Signaturkarte bestelle?
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Laska
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#143

17.09.2015, 20:22

Ich habe mich heute mit meinem Chef darüber unterhalten und habe ihn so verstanden, dass nur Schriftsätze und sonstige gerichtl. Verfügungen per beA verschickt werden. Titel u. ä. Urkunden werden weiterhin im Original verschickt. :kopfkratz
Liebe Grüße

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Andy66
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#144

18.09.2015, 08:06

Zu den Originalen, die immer wieder einzureichen sind:

Es ist davon auszugehen, dass Dokumente nach dem Einscannen vernichtet werden. Um das zu vermeiden empfiehlt es sich, Originalurkunden als solche unübersehbar zu kennzeichnen (z.B. in Dokumentenhülle mit einem großen, farbigen Deckblatt "Original, Rückgabe wird erbeten"). Und dann bleibt zu hoffen, das die Personen, die einscannen, qualifiziert genug sind, sich daran zu halten. :teufel
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#145

18.09.2015, 08:39

Bini Bernd hat geschrieben:Hallo,

Ich hätte da auch noch Fragen, und zwar

1. Was passiert mit Orgingalen. Z.B. wird die vollstreckbare Ausfertigung weiterhin per Post versandt? Was, wenn wir eine eidesstattlich Erklärung im Original vorlegen müssen? Wie ist es mit Zwangsvollstreckungsaufträgen und PfÜBs, auch über beA?

2. Entstehen Mehrkosten, wenn man zuerst die Basiskarte bestellt und später die Signatur heruntergeladen wird im Gegensatz wenn ich sofort die Signaturkarte bestelle?
ad 1. Zu den PfÜb siehe auch § 829a ZPO. Ist natürlich bislang nur bei teilnehmenden Gerichten möglich.

ad 2. Die Signaturkarte kostet 49,90 €/Jahr, wenn erst die Basiskarte bestellt wird und später eine Signaturfunktion sollte es auf max. diesen Preis hinauslaufen. So habe ich das zumindest verstanden.

Es gibt einen interessanten Artikel in der aktuellen Reno-Praxis zur beA bzw. dem Ende von EGVP. Danach sollen die MB-Anträge zunächst über die Anwaltssoftware weiter über EGVP versandt werden. Warum das so ist, steht nicht dabei, ich vermute Umstellungs/Einrichtungsprobleme. Allerdings frage ich mich, ob ich dazu dann auch die beA-Signaturkarte verwenden kann, da wir nicht zwei nebeneinander haben wollen.
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Ciara
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#146

22.09.2015, 14:45

Kann ich eigentlich alle (ich brauche 3) Karten auf einmal bestellen oder muss ich das für jeden Anwalt gesondert machen?

Hat das schon jemand gemacht?
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#147

22.09.2015, 14:51

:motz :motz Ich hatte Urlaub und Chef hat wohl offensichtlich sein Schreiben verbummelt! :roll: Für die Anwältin hier im Haus hab ich den Brief gefunden aber Chef hat mir auf meine Frage gestern gesagt, da wär nix gekommen. :motz
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#148

22.09.2015, 14:55

Hab schon gesehen, dass die Mitarbeiter-Karte nur vorbestellt werden können.

Die Schreiben kamen auch in meiner Abwesenheit an, aber lagen noch auf den Schreibtischen der Anwälte. Habe ich mir dann gleich geschnappt. Als ich dann eben sagte, dass sie Sachen bei mir liegen damit die nicht weg kommen, wurde das allgemein als gut befunden. :mrgreen:
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tiko73

#149

22.09.2015, 16:38

Pepples hat geschrieben::motz :motz Ich hatte Urlaub und Chef hat wohl offensichtlich sein Schreiben verbummelt! :roll: Für die Anwältin hier im Haus hab ich den Brief gefunden aber Chef hat mir auf meine Frage gestern gesagt, da wär nix gekommen. :motz
Das kann durchaus sein. Vier von fünf RAe in der Bürogemeinschaft haben die Schreiben am gleichen Tag bekommen. Der Brief für Cheffe fehlt noch. Auf meine Nachfrage hieß es, dass wir noch warten sollen und ab 23.9. nochmal nachhaken dürfen. Die Anfrage hatte ich übrigens an die BRAK geschickt, die nicht reagiert hatten. Dann hatten wir noch mal per Fax angefragt, wo dann mitgeteilt wurde, dass auch für die Versendung der Schreiben (kommen ja von der BRAK) die BNotK zuständig ist. Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte deswegen auch bei der BNotK angefragt; die haben mir meine Fragen bislang nämlich immer recht zügig beantwortet.
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Pepples
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#150

22.09.2015, 16:52

:schock Er hat den Brief tatsächlich noch gefunden. :mrgreen:
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