Anwaltspostfach bei der BRAK

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tiko73

#131

14.09.2015, 22:22

http://www.foreno.de/das-reno-cafe-f11/ ... r#p1887096
War wohl doch kürzer ausgefallen, als ich es in Erinnerung hatte :-)

Also, wir haben uns für die Karte entschieden, da sie sicherer ist und wohl auch einfacher im Handling. Die hat halt den Chip und um sie einsetzen zu können braucht man den Kartenleser. Ist quasi wie bei der HBCI-Karte fürs Online-Banking.
Das Softwarezertifikat wird "nur" auf dem Rechner oder einem USB-Stick gespeichert (wobei der Stick wohl etwas sicherer ist) und müsste entsprechend geschützt werden, was wohl etwas aufwendiger wäre. Der Stick ist zwar eine etwas bessere Alternative; aber bei uns sehe ich da die Gefahr, dass der dann irgendwann mal "missbraucht" wird, weil er gerade zur Hand ist und dann ist er weg und womöglich das Zertifikat auch.

Man braucht halt entweder die Karte ODER das Zertifikat und nicht beides. Und wenn ich das jetzt von der BRAK, wo ich nachgefragt hab, richtig verstanden hab, wohl auch nur einmal und nicht pro RA dann auch eine Mitarbeiter-Karte, sondern mit der einen Karte kann man dann (soweit freigegeben) auf die RA-Postfächer zugreifen.
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#132

15.09.2015, 08:43

tiko73 hat geschrieben: Das Softwarezertifikat wird "nur" auf dem Rechner oder einem USB-Stick gespeichert (wobei der Stick wohl etwas sicherer ist) und müsste entsprechend geschützt werden, was wohl etwas aufwendiger wäre.
Meinst Du, es ist aufwändiger den Stick vor möglichem Missbrauch zu schützen?

Derzeit wird die einzig hier vorhandene Signaturkarte im Tresor aufbewahrt, das wird sich wohl auch für die BRAK-Karten nicht ändern. Ob ich da nun noch einen (schreibgeschützten) USB-Stick zulege oder eine weitere Mitarbeiterkarte - mhh.
So gesehen, halte ich das Softwarezertifikat für besser weil günstiger. An einen leeren, formatierten USB-Stick wird dranzukommen sein.
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#133

16.09.2015, 11:18

und du brauchst dann dafür auch keinen Kartenleser
Butterblume
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#134

16.09.2015, 14:49

Alsoooooo... habe ich es jetzt richtig verstanden, dass für jeden Rechtsanwalt auf jeden Fall zunächst die beA-Karte Basis zur Erstregistrierung bestellt werden muss? Meine eine Chefin arbeitet derzeit kaum und deswegen hatte meine andere Chefin überlegt, ob wir für sie überhaupt die Karte bestellen. Aber es können ja dann schon wirksam Schriftsätze etc. durch das Gericht zugestellt werden! Dann kann jedoch weiterhin mit der hier bei uns bereits vorhandenen beA-Karte Signatur signiert werden!?

Für mich würden wir jetzt eine Mitarbeiter-Chipkarte bestellen und das entsprechende Gerät. Der Unterschied zwischen Mitarbeiter-Chipkarte und Mitarbeiterzertifikat liegt für mich allein im Preis und in dem Sicherheitsaspekt. Die Funktionen bzw. Rechte sind doch die gleichen, oder? :oops:
tiko73

#135

16.09.2015, 14:58

Ihr braucht mindestens die beA-Basis-Karte. Ohne könnt ihr auf das beA nicht zugreifen und wenn euch deswegen eine Frist durchrutschen sollte, habt ihr einen Haftungsfall. Der RA ist gehalten, auch wenn er selbst noch nicht übers beA verschickt, so doch empfangsbereit zu sein und Eingänge dort im Blick zu behalten.
Was im Seminar noch nicht gesagt werden konnte, ist, was mit beA ist, die zwar existieren, aber vom RA noch nicht freigeschaltet wurden.

Und ja, so wie ich das verstanden habe, ist der einzige Unterschied zwischen Zertifikat und Karte die Sicherheit.
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#136

16.09.2015, 17:06

Hallo, habe mir das jetzt auf die Schnelle durchgelesen :/ anscheinend ist das beA ähnlich wie ein Outlook, dass ich als Mitarbeiter nur die Dokumente öffne und drucke? Anscheinend werde ich aus meinem ReNo Programm dann wohl auch direkt versenden können? Also kann ich darin dann signieren? Oder muss ich dann offiziell meinen Chef immer rufen um die PIN einzugeben? Für mich total verwirrend, ich bin nur an 2 Tagen da und habe nicht so wirklich den Überblick.
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tiko73

#137

16.09.2015, 17:24

Wie das dann wirklich letztlich, gerade auch im RA-Programm läuft, steht wohl noch nicht endgültig fest. Ggf. musst du hier mal bei deinem Anbieter nachfragen.


Was ich blöd finde: Ich habe jetzt schon mehrere Fragen an die BRAK gemailt, aber nicht eine einzige Antwort erhalten. Eine Frage konnte mir auch die BNotK beantworten (und das sehr schnell). Aber für einen unserer 5 RAe fehlt mir noch der Brief mit der Nr. von der BRAK. Ich hätte das doch gerne noch vor meinem Urlaub diese Woche geklärt :motz

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#138

16.09.2015, 17:36

Das Öffnen und Signieren der Briefe wird Frage der internen Rechtevergabe sein. In den ersten zwei Jahren benötigt man für den Versand über das beA aber zwingend eine qualifizierte Signatur - ohne PIN nix los.
läuft...
:huch
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#139

16.09.2015, 17:40

ja habe ich gelesen dass es um die 30 verschiedene Berechtigungen gibt die der RA verteilen kann. Das Einrichten wird wohl erstmal eine Zeitlang dauern. Öffnen müssten die das Programm ja vor dem 1.1. damit man das alles erledigen kann?
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caro1986
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#140

16.09.2015, 17:47

ich denke, dass man als Mitarbeiterin wohl für die Anwälte das Abholen eingegangener Nachrichten aus dem Postfach übernehmen darf. Und wenn der Anwalt signiert hat, je nach den Rechten auch das Verschicken. Aber ich glaube nicht, dass man auch für den Anwalt signieren darf. Das wär ja wie Schriftsätze unterschreiben.
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